EuGH-Urteil zur Speicherung von IP-Adressen auf Internetseiten des Bundes

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Mittwoch (9.30 Uhr), ob der Bund die Protokolldaten von Besuchern seiner Internetseiten speichern darf, angeblich um Hacker-Angriffe besser verfolgen zu können.
Titelbild
SymbolfotoFoto: Karl-Josef Hildenbrand/Symbol/dpa
Epoch Times19. Oktober 2016

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Mittwoch (9.30 Uhr), ob der Bund die Protokolldaten von Besuchern seiner Internetseiten speichern darf, um Hacker-Angriffe besser verfolgen zu können. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Luxemburger Richtern diese Frage auf die Klage des Kieler Piraten-Politikers Patrick Breyer vorgelegt.

Der Generalanwalt des Gerichtshofs hatte dafür plädiert, dass solche sogenannten dynamischen IP-Adressen unter die Datenschutzrichtlinie fallen sollten, wenn der Internet-Besucher über weitere Daten identifiziert werden könne. Allerdings habe die Bundesregierung ein berechtigtes Interesse, die IP-Adressen zu der Abwehr und Strafverfolgung von Hacker-Angriffen zu nutzen. Der EuGH folgt zumeist den Empfehlungen seiner Generalanwälte. (afp/dk)

 



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion