Europas Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit kommen nur langsam in Gang

Die Jugendgarantie ist eines der Programme, die die EU zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gestartet hat. Das größte Problem ist, dass die Maßnahmen nicht verpflichtend für die EU-Staaten sind. Es sind nur Empfehlungen. Ein Land kann von den Hilfen Gebrauch machen, muss es aber nicht.
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SymbolbildFoto: ODD ANDERSEN/AFP/Getty Images
Epoch Times4. Oktober 2016

Zur Bekämpfung der überaus hohen Jugendarbeitslosigkeit in Europa hat die EU in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von Maßnahmen ins Leben gerufen. Besonders hohe Erwartungen wurden dabei an die sogenannte Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen gestellt.

Was ist die Jugendgarantie?

Es handelt sich – wie bei der Beschäftigungsinitiative – um ein Programm, mit dem die EU Menschen im Alter bis zu 25 Jahren bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt helfen möchte. Bei der Jugendgarantie sollen die Mitgliedstaaten jungen Menschen innerhalb von vier Monaten nach Verlassen der Schule oder nach Verlust des Arbeitsplatzes die Möglichkeit geben, eine – wie die EU-Kommission es nennt – „qualitativ hochwertige Arbeitsstelle“, eine Aus- oder Weiterbildung oder ein Praktikum anzutreten.

Und was will die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen?

Sie kann als praktische Umsetzungsmaßnahme der Jugendgarantie in solchen Regionen verstanden werden, die besonders schwer von Jugendarbeitslosigkeit betroffen sind. Alle Regionen, in denen 2012 die Jugendarbeitslosigkeit über 25 Prozent lag, sollen Geld erhalten können; 6,4 Milliarden Euro aus EU-Töpfen stehen bis 2020 zur Verfügung. Allerdings sind das nur Gelder zur Kofinanzierung der Maßnahmen. Auch die EU-Staaten selbst müssen also Geld in die Hand nehmen.

 Wie sind die Programme angenommen worden?

Sehr schleppend. Erst in diesem Jahr hat die EU-Kommission erste Strategien von einigen Ländern veröffentlicht, wie sie mit Hilfe der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative die Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen wollen. Nachdem die Beschäftigungsinitiative im Januar 2014 offiziell gestartet war, dauerte es knapp sechs Monate, bis Frankreich als erstes Land Gelder aus der Beschäftigungsinitiative beantragte.

Warum gibt es diese Probleme?

Das größte Problem ist, dass die Maßnahmen nicht verpflichtend für die EU-Staaten sind. Es sind nur Empfehlungen. Ein Land kann von den Hilfen Gebrauch machen, muss es aber nicht. Das liegt daran, dass Sozialpolitik – und damit auch der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit – in den Aufgabenbereich der einzelnen Mitgliedstaaten fallen.

Zeigen die Programme trotzdem Wirkung?

Dafür gibt es noch nicht genügend belastbares Zahlenmaterial. Europaweit ist grundsätzlich ein leichter Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit zu beobachten. Allerdings bleibt sie in Ländern wie Griechenland mit knapp 48 Prozent, Spanien mit 43 Prozent und Italien mit fast 39 Prozent nach jüngsten Zahlen der europäischen Statistikbehörde Eurostat weiter sehr hoch. (AFP)



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