Eva Herman: Haben wir bald Kita-Pflicht in Deutschland?

Der Bund will den Ländern in den kommenden Jahren viel Geld für die Kita-Betreuung geben. Was diese damit konkret machen, bleibt ihnen überlassen. Hinzukommen wird in diesem Jahr eine Grundgesetzänderung hinsichtlich von "Kinderrechten". Aber was könnte da in Wahrheit dahinter stecken? Journalistin Eva Herman hat einen Verdacht.
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Mit höherem Kindergeld steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder in einer Kita betreut werden.Foto: Uli Deck/dpa
Epoch Times6. März 2019

Jahrzehntelang forderte die politische Linke: Kinderrechte in die Verfassung! Nun ist es soweit: Bis Ende 2019 will die Große Koalition einen Gesetzentwurf zu dieser Grundgesetzänderung vorlegen. Doch was auf den ersten Blick vielleicht gut klingen mag, birgt in Wahrheit enorme Gefahren, sagt die Journalistin Eva Herman: „Wenn diese Idee greift, so ist es mehr und mehr der Staat, der künftig anstelle der Eltern darüber entscheidet, was für das Kind gut sein soll und was nicht.“

Doch wie hat man diese Idee den angehenden Eltern über viele Jahre lang verkauft? „Man griff zu einer manipulativen List“, erklärt Herman, „die man auch als klassische Propaganda bezeichnen kann.“ Nämlich: „Deutsche Politiker änderten nur einen einzigen Buchstaben des positiv besetzten Begriffs – ‚frühkindliche Bindung‘- und flugs wurde daraus die – ‚frühkindliche Bildung‘.“ Und die gab es natürlich nur in der Kinderkrippe, so Herman ironisch, und nicht zu Hause bei Mama.

Schnell habe das Medienkartell dazugelernt und seitdem gehöre der Begriff „frühkindliche Bildung“ zum Repertoire eines jeden Spitzenpolitikers. Und genau dieser Begriff erhalte jetzt größte Relevanz, so Herman weiter, wenn es um die Kinderrechte in der Verfassung gehe. Denn: Jedem Kind soll natürlich der Zugang zur „frühkindlichen Bildung“ ermöglicht werden, wer will sich dem wohl widersetzen?

Etwa eine Million Krippenplätze wurden seitdem in Deutschland gebaut, stellt die Journalistin fest. Der Staat habe damit bereits die „Heranschleichung an die Krippenpflicht“ ermöglicht.

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Der Schutz der Rechte der Kinder hat zuvörderst in der Hand der Eltern zu liegen, wie es schon durch Art. 6. GG festgelegt ist, so Hermans Fazit. In Wahrheit gehe es bei diesem Vorstoß nicht um das Kindeswohl, sondern „um die Vergrößerung von Macht und Einfluss des Staates, der damit mitten hinein in die Familie regieren kann“, so die Journalistin. (nmc)



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