Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg will zukünftig die politische Gesinnung ihrer Mitglieder prüfen

In der evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg finden Spitzel-Methoden wie zu DDR-Zeiten Einzug. Die Gemeinden sollen ihre Mitglieder künftig vor der Wahl in den Ältestenrat auf eine rechte politische Gesinnung überprüfen. AfD-Mitglieder finden ausdrücklich als Prüffall Erwähnung.
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Symbolbild.Foto:  Peter Kneffel/Symbol/dpa
Epoch Times13. März 2019

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg fordert die Gemeinden auf, zukünftig die politische Gesinnung ihrer Mitglieder prüfen. Mitglieder, die zu weit rechts sind, dürfen nicht in den Vorstand gewählt werden.

In einer Handreichung für Gemeindekirchenräte vom Dienstag legte die Kirchenleitung laut „evangelisch.de“ die Kriterien für die Überprüfung dar. Demnach dürfen Mitglieder einer Kirchengemeinde nicht in den Vorstand ihrer Gemeinde gewählt werden, wenn sie „Parteien oder Organisationen“ unterstützen, die rechts sind und „menschenfeindliche Ziele verfolgen“.

Als menschenfeindlich gelten Worte und Taten, die Menschen „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft“ herabwürdigen. Genannt werden Gruppen wie die NPD, die „Reichsbürger“, die „Identitäre Bewegung“, aber auch die AfD und Initiativen, die sich kritisch gegen Asyl engagieren, werden genannt. Linksextreme gewaltbereite Gruppierungen fanden hingegen keinerlei Erwähnung.

Einzelfallprüfung bei AfD-Mitgliedern

Während Unterstützer rechtsextremer Splittergruppen wie der NPD gar nicht für den Gemeindevorstand zugelassen werden dürfen, sei bei AfD-Mitgliedern die „Wählbarkeit im Einzelfall zu prüfen“. Aber auch Mitglieder von Initiativen, die sich „gegen die Aufnahme von Geflüchteten wenden“ sollen durchleuchtet werden.

Dabei ist eine Mitgliedschaft nicht zwingend notwendig, um vom Ältestenrat ausgeschlossen zu werden. Bereits „das Bereitstellen von privaten Veranstaltungsräumen, Kuchenbacken für Parteiveranstaltungen, Spenden, usw.“ gilt als problematisch. Das bloße Mitlaufen bei einer Pegida-Demonstration oder einer asylkritischen Veranstaltung hingegen führe noch nicht zum Ausschluss von der Wahl.

Dabei werden die Gemeinden aufgefordert, „gut zu dokumentieren“, was für und gegen einen Kandidaten spreche. Bei Unsicherheiten solle Pfarrer Heinz-Joachim Lohmann angerufen werden, der von Fall zu Fall entscheide. (nh)



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