Ex-Ifo-Chef Sinn warnt vor Wildwestgesellschaft durch unkontrollierten Flüchtlingszuzug

“Ohne die Garantie des Eigentums entsteht eine Wildwestgesellschaft, die den friedlichen Tausch von Ressourcen durch Raubzüge ersetzt”.
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Hans-Werner Sinn, ehemaliger Präsident des ifo-Forschungsinstituts in München.Foto: AFP / Getty Images lesen
Epoch Times25. Januar 2016

In Deutschland könnte es bald zu einer "Wildwestgesellschaft" wegen des unkontrollierten Zuzugs von Asylbewerbern kommen, warnt Hans-Werner Sinn, so die Huffington Post.

Der langjährige Leiter des Münchner Ifo-Instituts argumentiert in einem Beitrag für die “Wirtschaftswoche” am Beispiel von Eigentumsrechten. So sollten Klubgüter als nationales Eigentum vom Staat geschützt werden. Das sind Güter, die von mehreren Menschen gleichzeitig genutzt werden, aber eben nicht von unendlich vielen.

Sinn führt die Natur, die öffentliche Infrastruktur und den staatlichen Versicherungsschutz auf: “Ohne die Garantie des Eigentums entsteht eine Wildwestgesellschaft, die den friedlichen Tausch von Ressourcen durch Raubzüge ersetzt”. Dies sei insbesondere für Privateigentum gültig, aber eben auch für Klubeigentum.

Der Wirtschaftswissenschaftler widerspricht auch dem Ansatz, nachdem Deutschland, die Bedingungen in den Herkunftsländern der Flüchtlinge bessern müsse, sodass sie nicht mehr fliehen bräuchten. Dies ließe außer Acht, dass es ein nationales Recht am öffentlichen Eigentum der Bundespolitik gebe. Genauso gut könne man auch nicht verlangen, dass man einer Person Geld gebe, die sich im eigenen Haus einquartiert, damit sie freiwillig gehe.

So wie diverse Verfassungsrechtler, darunter Udo di Fabio, kritisiert Sinn rechtliche Fehler der Bundesregierung. Wie aus dem Di Fabio-Gutachten erwächst, ist das derzeitige Vorgehen von Angela Merkel überaus zweifelhaft. 

“§ 15 Aufenthalts-G verpflichtet die zuständige Behörde, einen Ausländer, der unerlaubt einreisen will, an der Grenze zurückzuweisen. Auch § 18 Asyl(verfahrens)gesetz 134 verpflichtet die Grenzbehörden ohne Einräumung eines Ermessens Ausländern die Einreise zu verweigern, wenn sie aus einem sicheren Drittstaaten einreisen“. Doch so läufe es derzeit nicht. 

Schärfer formuliert dies der ehemalige Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Die Regierung habe die “Leitplanken” des deutschen und europäischen Asylrechts “gesprengt”, sagte er kürzlich dem "Handelsblatt". (dk)



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