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Seit 2001 in Deutschland

Ex-IS-Deutschland-Chef scheitert mit Klage gegen Ausweisung

Einst galt er als Deutschland-Chef der Terrormiliz IS: Der als Terrorist verurteilte Abu Walaa ist mit seiner Klage gegen seine Ausweisung gescheitert. Abgeschoben werden kann er aber noch nicht.

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Abu Walaa, verurteilter IS-Terrorist und früherer IS-Statthalter in Deutschland, scheitert mit Klage gegen seine Ausweisung.

Foto: Christoph Reichwein/dpa

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Lesedauer: 3 Min.

Er galt als Deutschland-Chef der Terrorgruppe Islamischer Staat: Der als IS-Terrorist zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilte Abu Walaa hat den Prozess gegen seine Ausweisung aus Deutschland verloren. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage des 41-Jährigen zurück (Az. 27 K 7349/23). Er kann noch Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.
Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, ist neben seiner Ausweisung auch die Verpflichtung rechtmäßig, sich nach Haftentlassung nur in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden. Im Mai 2024 war Abu Walaa bereits mit einem Eilantrag gescheitert.
Das Ausweisungsinteresse überwiege durch zwingende Gründe der nationalen Sicherheit, so die Richterin. Eine glaubhafte Abkehr von seiner damaligen Haltung als IS-Terrorist und eine Deradikalisierung seien nicht zu erkennen. Es bestehe Wiederholungsgefahr. Die Belange seiner sieben Kinder müssten dahinter zurückstehen.
Über seine Abschiebung muss in einem abgetrennten Verfahren entschieden werden. Derzeit würde diese wohl an der fehlenden diplomatischen Zusage des Irak scheitern, den 41-Jährigen nicht hinzurichten. Zudem muss noch über einen Asylfolgeantrag Abu Walaas entschieden werden, der noch bis Mai 2027 seine Strafe absitzen muss.

Im Jahr 2001 als Asylsuchender nach Deutschland gekommen

Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim. Inzwischen befindet er sich in einem Aussteigerprogramm. Zuletzt hatte er sich vom Dschihadismus distanziert. Er war im Juli 2001 als Asylsuchender nach Deutschland gekommen sei und hat sieben Kinder mit zwei Frauen in Deutschland.
Abu Walaa, dessen richtiger Name Ahmad Abdulaziz Abdullah A. lautet, galt laut Behörden über Jahre hinweg als Schlüsselfigur der radikalislamischen Szene in Deutschland. Das Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle verurteilte ihn 2021 nach längerem Prozess zu zehneinhalb Jahren Gefängnis wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation sowie Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Abu Walaa hatte demnach in den Jahren 2014 und 2015 junge Salafisten für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeworben und gemeinsam mit weiteren Beschuldigten deren Ausreise nach Syrien und in den Irak unterstützt, wo der IS weite Gebiete beherrschte.
Er predigte in der Moschee des inzwischen verbotenen Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim, lebte allerdings in Nordrhein-Westfalen. Er galt in der Szene als eine radikale „Autorität“.
Der 41-Jährige wollte sich in der Verhandlung weder zum Umgang mit seinen Kindern noch zu seiner aktuellen Sicht auf seine Straftaten äußern. Seine Anwältin hatte vergeblich eine Aussetzung des Verfahrens beantragt. (dpa/red)

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