Ex-Verfassungsrichterin: Paritätsgesetze sind „nicht demokratisch“ und „schwerer Eingriff in die Freiheit“

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Symbolbild: Erfolgreiche Frauen in der Politik (Berlin, 2017).Foto: Michele Tantussi/Getty Images
Epoch Times21. Oktober 2020

Die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff hat sich gegen ein Paritätsgesetz ausgesprochen, welches Parteien verpflichten soll, genauso viele Frauen wie Männer auf ihre Wahllisten zu setzen.

Ich halte diese Bevormundung nicht für demokratisch“, sagte Lübbe-Wolff der Wochenzeitung „Die Zeit“.

Und weiter: „Wenn Paritätsquoten für Parlamentswahlen vorgesehen werden, tangieren sie etwas für die Demokratie Fundamentales, nämlich die Freiheit der Bürger, nach eigenen Präferenzen zu wählen, und die Freiheit der Parteien, ihre Listen nach eigenen Präferenzen zu besetzen.“

Das Paritätsgesetz, wie es etwa der Landtag von Brandenburg verabschiedet habe, sei „ein schwerer Eingriff in die Freiheit“ der Parteien.

Am Freitag will das brandenburgische Landesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Paritätsgesetzes entscheiden. In Thüringen war ein entsprechendes Gesetz im Juli gekippt worden. Lübbe-Wolff hält Paritätsgesetze auch inhaltlich für falsch.

„Es soll eine Personengruppe im Parlament gemäß ihrem Bevölkerungsanteil vertreten sein. Warum eigentlich gerade Frauen? Es gibt unendlich viele Unterscheidungslinien zwischen Bevölkerungsgruppen, denken Sie bloß an Unterschiede der sozialen Stellung, und es gibt unendlich viele Nachteile, die statistisch mit einer Gruppenzugehörigkeit verbunden sind. Möchten Sie die alle mit verordneter proportionaler Vertretung im Parlament ausbügeln?“, sagte die ehemalige Verfassungsrichterin.

Parität ändere zudem nichts an der Hauptursache für die geringe Präsenz von Frauen in der Politik, „die meist grob ungleiche Verteilung der Familienarbeit“.

Da sei „noch viel Luft nach oben“. Lübbe-Wolff war von 2002 bis 2014 Richterin am Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts. (dts/sza)



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