Facebook und Co müssen Falschmeldungen und Hetze im Internet schneller löschen

Die Betreiber sozialer Netzwerke seien "ihren Löschpflichten bisher nicht nachgekommen", beklagte die CDU-Abgeordnete Nadine Schön mit Blick auf Unternehmen wie Facebook und Twitter. Noch nie sei es so einfach gewesen, "einfach öffentlich zu pöbeln oder strafbare Inhalte zu posten".
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Internetkonzerne wie Facebook oder Twitter müssen rechtswidrige Beiträge künftig schneller löschen. Cover: Galileo Computing
Epoch Times30. Juni 2017

Internetkonzerne wie Facebook oder Twitter müssen rechtswidrige Beiträge künftig schneller löschen. Dies sieht das am Freitag mit der Mehrheit der Koalition im Bundestag beschlossene Gesetz zur Bekämpfung von Falschmeldungen und Hetze im Internet vor. Bei systematischen Verstößen drohen den Unternehmen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) warb in der Debatte für die Neuregelung. „Damit das Internet kein rechtsfreier Raum bleibt, müssen wir Recht und Gesetz endlich auch im Netz durchsetzen“, sagte der Minister. Zwar sei auch die Meinungsfreiheit ein hohes Gut, doch ende sie dort, „wo das Strafgesetzbuch beginnt“. Hassposts seien vielmehr Angriffe auf die Meinungsfreiheit. „Wir beenden mit diesem Gesetz das verbale Faustrecht im Netz und schützen die Meinungsfreiheit aller“, betonte der Minister.

Die Betreiber sozialer Netzwerke seien „ihren Löschpflichten bisher nicht nachgekommen“, beklagte auch die CDU-Abgeordnete Nadine Schön mit Blick auf Unternehmen wie Facebook und Twitter. Noch nie sei es so einfach gewesen, „einfach öffentlich zu pöbeln oder strafbare Inhalte zu posten“. Allerdings kritisierte Schön auch „handwerkliche Mängel“ in dem Gesetzentwurf von Maas. Erst im parlamentarischen Verfahren sei es gelungen, diese auszuräumen.

Gesetz ist verfassungswidrig

Ablehnend äußerte sich vor der Abstimmung Linken-Parteichefin Katja Kipping. Fast alle Experten hätten die von der großen Koalition geplante Neuregelung vergangene Woche im Rechtsausschuss des Bundestages als „verfassungswidrig“ bezeichnet, sagte Kipping der Nachrichtenagentur AFP. Mit dem „Last-Minute-Gesetz“ werde die Unterscheidung zwischen strafbarer Hetze, Satire und freier Meinungsäußerung „nun faktisch an Drittdienstleister der Internetmonopolisten wie Facebook delegiert“.

Die Grünen-Rechtsexpertin Renate Künast äußerte die Befürchtung, dass für die Unternehmen nun „der Reiz zu löschen größer wird als die Sicherung der Meinungsfreiheit“. Auch sei es falsch, die Konflikte im Netz auf „Bußgeldtatbestände“ zu reduzieren. Sinnvoller wäre eine breite gesellschaftliche Debatte „über Menschenrechte und gegenseitigen Respekt“, sagte sie im Bundestag. Die Grünen enthielten sich letztlich der Stimme.

Das neue Gesetz muss noch im Bundesrat beraten werden. Es sieht die Verpflichtung vor, zweifelsfrei strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Für weniger eindeutige Fälle hatte Maas zunächst eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Davon wurden nun Ausnahmen ermöglicht, um ein „Overblocking“ zu verhindern. Auch muss vor Verhängung eines Bußgeldes die Rechtswidrigkeit des betreffenden Inhalts gerichtlich geklärt werden.

Im parlamentarischen Verfahren in den Gesetzentwurf eingefügt wurde auch die Möglichkeit für die Betreiber, die Entscheidung über offensichtlich rechtswidrige Inhalte an eine „anerkannte Einrichtung der regulierten Selbstregulierung“ zu delegieren, also eine Art freiwilliger Selbstkontrolle. Zudem sollen die Verpflichtungen nur für Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern gelten.

Die Neuregelung verpflichtet die Unternehmen auch, ein leicht erkennbares und ständig verfügbares Verfahren für Nutzer einzurichten, die sich über eine Hassbotschaft beschweren wollen. Zudem müssen die in der Regel ausländischen Plattform-Betreiber einen verantwortlichen Ansprechpartner in Deutschland benennen und regelmäßig über ihren Umgang mit Beschwerden berichten. Ausnahmen gibt es auch hier für Start-Ups. (afp)

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