Fällt Weihnachten in der Familie aus? Urlauber stornieren – Hoteliers bangen vor Millionen Einbußen

Die Bund-Länder-Einigung über neue Corona-Maßnahmen vom Mittwoch, 14. Oktober, könnte dazu führen, dass einige Familienweihnachtsfeiern und Weihnachtsmärkte nicht stattfinden werden. Hoteliers klagen über die Rechtsunsicherheit bezüglich der Beherbergungsverbote und Millionenverluste. Ein Gericht in Baden-Württemberg hob das Beherbergungsverbot wieder auf.
Titelbild
Weihnachten mit Oma und Opa und der ganzen Familie.Foto: iStock
Von 16. Oktober 2020

Die am gestrigen Mittwoch, 14. Oktober, getroffene Bund-Länder-Vereinbarung über die weitere Vorgehensweise in Sachen Corona hat mit Blick auf das kommende Weihnachtsfest Sorgen ausgelöst. Unsicherheit herrscht insbesondere bezüglich der Frage, ob innerdeutsche Reisebeschränkungen und Restriktionen hinsichtlich der Anzahl an Gästen bei privaten Feiern Auswirkungen auf geplante Familienfeiern haben werden. Aber auch die Tourismuswirtschaft und der Einzelhandel sind verunsichert: Für viele Hoteliers und Händler ist Weihnachten ein bedeutender Umsatzfaktor.

Hotelchef auf Usedom ist „entsetzt“

Dabei ist aus Sicht des Tourismus die bedeutsamste Entscheidung noch gar nicht gefallen: Die Frage der Beherbergungsverbote, die bereits im Vorfeld des gestrigen Gipfels für heftige Diskussionen gesorgt hatte, soll erst am 8. November nach einer Klärung auf der Ebene der Regierungsspitzen geklärt werden.

Bereits die Unsicherheit macht Hotelbetreibern jedoch zu schaffen. Auf Usedom sind zu dieser Zeit normalerweise 100.000 Urlauber. In diesem Jahr sind es, wie „Bild“ berichtet, wahrscheinlich gerade die Hälfte. In einem Interview mit der Zeitung äußert sich der Chef des „Kaiserstrand Beach Hotels“ auf Usedom und Vorstandsmitglied des „Hotelverbands Deutschland“ Rolf Seelige-Steinhoff „entsetzt“ über das Agieren der Politik in dieser Frage.

„Wir haben das Gefühl, die Politik sitzt die Situation aus“, sagt der Hoteldirektor, der auch noch 16 weitere Einrichtungen leitet, „und wir bekommen die Konsequenzen zu spüren.“

Die Tourismuswirtschaft sei gezwungen, in Anbetracht der bestehenden Unsicherheit Buchungswillige abzuweisen. Gäste, die bereits gebucht hätten, seien zudem auch ihrerseits verunsichert, weil sie nicht wüssten, ob sie ihre geplante Reise auch antreten könnten. Er glaubt, dass die Politik über kein „Konzept“ verfüge, wenn der Trend weiter so anhalte.

Ausbleibende Buchungen, Rückerstattungsforderungen und neuerliche Restriktionen nähmen der Tourismuswirtschaft die Chance, in den Herbstferien zumindest einen Teil der beträchtlichen Verluste wettzumachen, die man bereits im Frühjahr zu verzeichnen gehabt habe. Schon jetzt gebe es einen Verlust über 350.000 Euro, in den nächsten vier Wochen werde man bei einer Million Euro sein.

Nun befürchte man „das Schlimmste“, weil die Politik keine Lösung zeige, während die Branche die Situation jetzt „für weitere vier Wochen aussitzen“ müsse. „Wir sind ja Handlanger der Politik“, die den Hotelbetreibern aufoktroyiere, wie diese mit ihren Gästen verfahren müssten, kritisiert der Verbandschef.

Es sei bereits zu Fällen gekommen, wo man Gäste, die mit dem Flugzeug angereist seien, an der Rezeption dazu auffordern musste, mit der Bahn oder dem Taxi Mecklenburg-Vorpommern wieder zu verlassen:

„Wir sind diejenigen Leute, die komplett gegenüber dem Gast geradestehen müssen, und wir sind diejenigen, die den wirtschaftlichen Schaden haben.“

Jeder dritte Deutsche verreist an Weihnachten

Der „dringliche Appell“, den die Regierungsspitzen aus Bund und Ländern bereits gestern an die Bevölkerung gerichtet hatten, „nicht erforderliche innerdeutsche Reisen in Risikogebiete hinein und aus ihnen heraus zu vermeiden“, sorgt jedoch auch in vielen Familien für Unsicherheit.

Es ist ebenfalls die „Bild“, die fragte, ob „Millionen Deutsche zum Fest nicht verreisen“ dürften. Üblicherweise sei es jeder dritte Deutsche, der in der Weihnachtszeit verreise, um Familie, Verwandte oder Freunde zu besuchen.

Ein Unsicherheitsfaktor sind unterschiedliche Regelungen auf Länderebene bezüglich der Einreise aus Kommunen, die als Risikogebiete gelten. Die Bestimmungen reichen von Beherbergungsverboten über die Verpflichtung zum Mitführen eines maximal 48 Stunden alten Testergebnisses bis hin zu zwingender Quarantäne.

Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und bei Feiern

Dazu kommen Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und bei privaten Feiern. So soll eine erste Stufe greifen, sobald die Zahl der positiven Tests in einer Region 35 pro 100.000 Einwohner in einem Zeitraum von sieben Tagen überschreitet. In diesem Fall gelte eine Höchstgrenze von 25 Teilnehmern im öffentlichen und 15 im privaten Raum.

Steigt die Inzidenz auf 50 positiv Getesteten pro 100.000 Einwohner, dürfen nur noch jeweils zehn Personen an privaten Feiern teilnehmen – im privaten Raum gilt dann als zusätzliche Einschränkung, dass diese aus maximal zwei Hausständen kommen dürfen.

Wird der Wert 50 überschritten, gilt auch für Veranstaltungen eine Teilnehmerbegrenzung auf 100 Personen. Ausnahmen sollen an ein Hygienekonzept gebunden sein, das mit dem örtlichen Gesundheitsamt abzustimmen ist.

Keine Weihnachtsmärkte, wie wir sie kennen

Diese Regelung wird vor allem Weihnachtsmärkte betreffen, von denen der Chef des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, bereits jetzt gegenüber „Bild“ erklärt, es werde als Konsequenz aus der derzeitigen Infektionslage „in diesem Jahr keine Weihnachtsmärkte geben, wie wir sie kennen“.

Besorgt zeigt sich auch der Chef des Handelsverbandes, Stefan Genth, der darauf hinweist, dass der Handel im Weihnachtsgeschäft etwa ein Fünftel ihres Jahresumsatzes erziele, was in konkreten Summen ausgedrückt rund 100 Milliarden Euro entspreche. Käme es zu einem Lockdown mit Geschäftsschließungen, würden dies „viele nicht überstehen“.

Gericht kippt Beherbergungsverbot in Stuttgart

Unterdessen kommt ein erster Hoffnungsschimmer für das Hotelgewerbe aus Baden-Württemberg. Wie „t-online“ berichtet, hat das dortige Verwaltungsgericht einem Eilantrag gegen das dort geltende Beherbergungsverbot stattgegeben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die „dpa“ gibt die Quintessenz des Urteils wie folgt wieder:

„Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen ‚Treiber‘ des Infektionsgeschehens seien, sodass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten (Az. 1S3 3156/20).“

In Baden-Württemberg mussten Gäste aus deutschen Risikogebieten bis dahin einen maximal 48 Stunden alten Corona-Test vorlegen, um beherbergt werden zu dürfen. Das Land hatte am Donnerstag Geschäftsreisende davon ausgenommen. Mittlerweile hat auch Sachsen angekündigt, mit Wirkung ab Samstag das im Freistaat geltende Beherbergungsverbot aufzuheben.

(Mit Material der dpa)



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