Fahrverbote bei sämtlichen Straftaten möglich

Straftätern droht in Zukunft der Entzug ihres Führerscheins - Richter können als "Nebenstrafe" den Führerschein entziehen.
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Bisher wird der Führerschein nur im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten entzogen. Künftig soll diese Einschränkung nicht mehr gelten.Foto: Oliver Berg/Symbolbild/dpa
Epoch Times22. Juni 2017

Straftätern droht in Zukunft der Entzug ihres Führerscheins.

Während diese Sanktion bislang ausschließlich bei Verkehrsdelikten verhängt werden konnte, ist ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten künftig auch bei allen anderen Straftaten möglich.

Ein Richter kann dann – zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe – als „Nebenstrafe“ auch bei allen anderen Vergehen ein Fahrverbot für ein paar Monate verhängen.

Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundestag verabschiedet. (dpa)



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