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„Fall Gedeon noch nicht abgeschlossen“: Meuthen beklagt bürokratische Hürden beim Parteiausschluss

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Jörg Meuthen

Foto: Sean Gallup/Getty Images

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Lesedauer: 2 Min.

Der AfD-Bundesvorstand behält sich nach der jüngsten Entscheidung des schleswig-holsteinischen AfD-Landesschiedsgerichts im Fall Wolfgang Gedeon die Anrufung der nächsthöheren parteigerichtlichen Instanz vor.
„Der innerparteiliche Instanzenweg ist mit diesem Urteil noch nicht ausgeschöpft. Der Bundesvorstand wird am kommenden Montag über das weitere Vorgehen beraten“, sagte AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen der „Welt“ (Freitagsausgabe).
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass das AfD-Landesschiedsgericht in Schleswig-Holstein den vom AfD-Bundesvorstand beantragten Parteiausschluss des fraktionslosen, aber weiterhin der AfD angehörenden baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon abgelehnt hatte.
Der Fall war ans schleswig-holsteinische Landesschiedsgericht der Partei gelangt, nachdem sich das eigentlich zuständige Parteigericht in Baden-Württemberg wegen freundschaftlicher Beziehungen zu Gedeon für befangen erklärt hatte.
Gedeon werden seit Jahren vom Bundesvorstand antisemitische Positionen und Äußerungen vorgeworfen. Meuthen erinnerte in diesem Zusammenhang an den Fall der früheren schleswig-holsteinischen Landesvorsitzenden Doris von Sayn-Wttgenstein.

Fall von Frau von Sayn-Wittgenstein war ähnlich

Ihren Ausschluss hatte das Landesschiedsgericht in Schleswig-Holstein erstinstanzlich abgelehnt. Später wurde diese Entscheidung vom AfD-Bundeschiedsgericht gekippt.
Dazu sagte nun Meuthen: „Auch im Fall von Frau von Sayn-Wittgenstein hatte das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein ja zunächst einen Parteiausschluss abgelehnt. Dieses Urteil wurde jedoch vom Bundesschiedsgericht revidiert und der Ausschluss fand schließlich statt.“
Meuthen sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, das deutsche Parteienrecht so zu ändern, dass Parteiausschlüsse künftig leichter werden: „Grundsätzlich und über dieses Urteil wie auch über meine Partei hinaus zeigt dieser Vorgang erneut, dass das derzeitige deutsche Recht Parteiausschlüsse selbst in offenkundigsten Fällen einer Parteischädigung völlig unverhältnismäßig erschwert“, sagte Meuthen.
In anderen europäischen Ländern gebe es „solche immensen Hürden für einen Parteiausschluss nicht“. Dies wäre auch in Deutschland „wünschenswert“, so Meuthen. (dts)

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