Fall Maddie: Ermittler durchsuchen Kleingarten in Hannover und finden Keller

Seit 13 Jahren fehlt von der aus einer portugiesischen Ferienanlage entführten kleinen Maddie jede Spur. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat einen Deutschen als Mordverdächtigen im Visier. Jetzt wurde ein Keller im Erdreich eines Kleingartens in Hannover gefunden.
Titelbild
Polizeifahrzeuge vor einer Kleingarten-Parzelle, die von Beamten durchsucht wird.Foto: Peter Steffen/dpa/dpa
Epoch Times29. Juli 2020

Im Rahmen ihrer Ermittlungen gegen den deutschen Verdächtigen im Vermisstenfall Maddie haben Ermittler am Dienstag und Mittwoch ein Kleingartengartengrundstück bei Hannover durchsucht. Nach Angaben der „Bild“-Zeitung stießen die Beamten dabei auf einen Kellerraum. Demnach trafen die Polizisten auf Fundamentreste eines abgerissenen Kleingartenhauses, wo sich der verborgene Keller im Erdreich befindet.

Der Kellerraum sei dort von einem früheren Pächter angelegt worden, erzählte ein benachbarter Pächter der Zeitung. Das Gartenhaus sei 2007 abgerissen der Keller aber nicht zugeschüttet worden.

Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig bestätigte am Dienstag die Durchsuchung, ohne Einzelheiten zu nennen. Dort liefen „Maßnahmen im Zusammenhang mit unseren Ermittlungen im Fall Maddie McCann“, sagte eine Behördensprecherin in der niedersächsischen Stadt.

Einem Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ wurden während der Durchsuchung Bäume auf dem Grundstück gerodet. Auch ein Bagger war im Einsatz.

Anfang Juni hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitgeteilt, dass sie den Deutschen Christian B. als Verdächtigen im Fall des vor rund 13 Jahren in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine McCann betrachtet. Sie ermittelt gegen den unter anderem wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vorbestraften Mann deshalb wegen Mordes. B. sitzt derzeit in Schleswig-Holstein noch wegen eines Drogendelikts im Gefängnis. Die Ermittlungen laufen.

Der Verdächtige zog derweil nach Angaben seines Rechtsanwalts seinen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung wegen der aktuellen Haftstrafe zurück. Nach Meinungsverschiedenheiten zwischen den Landgericht im schleswig-holsteinischen Kiel und niedersächsischen Braunschweig über die Zuständigkeit dafür hatte in der vorigen Woche der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden müssen. Demnach sind die Braunschweiger Richter für den Antrag zuständig.

B. habe das Vertrauen in die Braunschweiger Justiz verloren, wie sein Kieler Verteidiger Friedrich Fülscher am Dienstag erklärte. Er sehe sich von dem dort ansässigen Landgericht zu Unrecht für die Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Bürgerin in Portugal im Jahr 2005 verurteilt. Er schließe aber nicht aus, dass sein Mandant später einen neuerlichen Antrag stelle, ergänzte Fülscher.

Das Braunschweiger Landgericht hatte B. im September wegen des Missbrauchs der Frau zu sieben Jahren Haft verurteilt, die Strafe ist aber noch nicht rechtskräftig. Derzeit liegt der Fall beim BGH. B. hielt sich nach Angaben deutscher Ermittler zwischen 1995 und 2007 regelmäßig an der Algarve im Süden Portugals auf. Demnach soll er seinen Lebensunterhalt dort unter anderem durch Drogenhandel und Einbrüche in Ferienanlagen und Hotels bestritten haben. In diese Zeitspanne soll auch die mutmaßliche Ermordung von Maddie fallen. (afp/so)



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