Fall Susanna: Anklage gegen Ali B. zugelassen

In wenigen Wochen beginnt der Prozess im Fall Susanna. Ali B. soll die Schülerin aus Mainz erst missbraucht und dann erwürgt haben. Wegen Vergewaltigungsvorwürfen muss der 21-Jährige womöglich noch ein weiteres Mal vor Gericht.
Titelbild
Ali B., der Tatverdächtige im Todesfall Susanna, wird von Beamten einer polizeilichen Spezialeinheit aus dem Justizzentrum zu einem Polizeihubschrauber gebracht.Foto: Hasan Bratic/Archiv/dpa
Epoch Times8. Februar 2019

Deutschlandweit machten der Fall der getöteten 14-jährigen Susanna und die spektakuläre Flucht des Tatverdächtigen in den Nordirak im Frühjahr 2018 Schlagzeilen. Am 12. März soll nun der Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden beginnen.

Die Anklage gegen Ali B. wegen Mordes sowie schweren Raubes sei ohne Einschränkungen zugelassen worden, teilte das Gericht mit. Der irakische Flüchtling soll die aus der Nachbarstadt Mainz stammende 14-Jährige in der Nacht zum 23. Mai in einem Waldstück bei Wiesbaden-Erbenheim vergewaltigt und anschließend von hinten erwürgt haben. Die Staatsanwaltschaft geht von den Mordmerkmalen Heimtücke und der Absicht aus, mit der Tötung von Susanna eine vorherige Vergewaltigung zu verdecken.

Die Leiche der Schülerin wurde am 6. Juni gefunden. In seiner Vernehmung gestand Ali B., Susanna getötet zu haben, bestritt jedoch eine Vergewaltigung. Der 21-Jährige sitzt in Untersuchungshaft. Das Landgericht hat für den Mordprozess bis zum 9. Mai zunächst zwölf Verhandlungstage terminiert.

In einem gesonderten Prozess wird dagegen noch die mehrfache Vergewaltigung einer Elfjährigen verhandelt, Ali B. soll einer der Täter gewesen sein. Angeklagt ist auch ein mit Ali B. befreundeter und nach Angaben der Staatsanwaltschaft mindestens 14 Jahre alter afghanischer Staatsangehöriger. Wann dieser Prozess vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts beginnt und ob gegen beide Angeklagte zusammen verhandelt werde, sei noch nicht entschieden, teilte ein Sprecher des Landgerichts mit. Das Verfahren solle jedoch zügig eröffnet werden.

Ali B. wird von der Staatsanwaltschaft außerdem vorgeworfen, einen Mann im Wiesbadener Kurpark mit Waffengewalt überfallen und ihm unter anderem seine Bankkarte, ein Smartphone und weitere Wertgegenstände gestohlen zu haben. Die Anklage wurde wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung erhoben.

Der Fall Susanna hatte die Debatte um Kriminelle unter Flüchtlingen neu entfacht und auch wegen der Umstände rund um die Festnahme von Ali B. bundesweit für Aufsehen gesorgt. Wenige Tage nach dem Tod von Susanna war Ali B., dessen Asylantrag in Deutschland abgelehnt worden war, aus einer Wiesbadener Flüchtlingsunterkunft zusammen mit seinen Eltern und Geschwistern in den kurdisch kontrollieren Nordirak ausgereist.

Die kurdischen Sicherheitsbehörden nahmen ihn dort fest und übergaben ihn der Bundespolizei. Ein deshalb eingeleitetes Ermittlungsverfahren gegen Bundespolizeipräsident Dieter Romann wurde inzwischen eingestellt. Romann und weitere Bundespolizisten waren im vergangenen Juni nach Erbil im Nordirak geflogen, um den dort festgenommenen Verdächtigen zurück nach Deutschland zu bringen. Sowohl Strafverteidiger in Deutschland als auch die irakische Zentralregierung in Bagdad hatten die Art der Rückführung kritisiert. (dpa)



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