Familiennachzug 2021 erneut deutlich stärker

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Berlin, Deutschland, 18. Mai 2018: Eine Familie geht an der Berliner Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorbei.Foto: Getty Images | Sean Gallup
Epoch Times10. März 2022

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Der Familiennachzug nach Deutschland hat 2021 wieder zugenommen. So erteilten die Behörden insgesamt 104.640 Visa zum Familiennachzug, 37 Prozent mehr als 2020 mit 75.978 Visa, geht aus einer Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor, über die die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstagausgabe) berichtet. Der Zuwachs erklärt sich auch dadurch, dass in dem vorherigen Jahr 2020 wegen der Corona-Pandemie Einschränkungen des Reise- und Flugverkehrs sowie Lockdowns die Einreise erschwert hatten.

Die Zahlen liegen aber immer noch unter den Werten der Zeit vor der Corona-Pandemie, wie ein Vergleich mit 2019 zeigt. Insbesondere der Familiennachzug zu Flüchtlingen ist demnach deutlich zurückgegangen. 2021 wurden nach Angaben der Linken-Abgeordneten für den Nachzug zu Flüchtlingen 15.849 Visa erteilt – im Vergleich zu 24.835 Visa im Jahr 2019.

Unter den Herkunftsländern liegen der Kosovo (12.628 Visa) sowie die Türkei (11.780 Visa) und Indien (9.857 Visa) beim Familiennachzug vorne. Von den in Indien erteilten Visa dürften viele an Angehörige afghanischer Flüchtlinge ausgestellt worden sein, da die deutsche Botschaft in Kabul seit 2017 geschlossen ist. Die fluchtpolitische Expertin der Linken, Clara Bünger, forderte weitere Erleichterungen für den Familiennachzug. Wartezeiten für einen Vorsprachetermin von mehreren Monaten oder sogar von über einem Jahr seien schlicht inakzeptabel.

Bünger sagte der „NOZ“: „Es geht um die Gewährleistung eines Menschenrechts, häufig sind auch Kinder betroffen, denen zum Teil über Monate und Jahre ein Elternteil vorenthalten wird.“ Dringend notwendig sind ihrer Ansicht nach Verfahrenserleichterungen und Aufstockungen beim Personal. Mit Familiennachzug bezeichnet man den Nachzug von engen Familienangehörigen, die im Ausland leben, zu den bereits in Deutschland lebenden Migranten. Das betrifft die Kernfamilie wie zum Beispiel Ehegatten oder minderjährige Kinder. (dts/red)



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