Familiennachzug für radikale Islamisten? Unmut in der Union

Wer darf ausländische Angehörige zu sich nach Deutschland holen? Menschen, denen die Behörden Terrorakte zutrauen, soll das ausdrücklich versagt werden. Allerdings sind Ausnahmen geplant - und das sorgt für Ärger.
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In der Großen Koalition bahnt sich ein neuer Streit über den Familiennachzug an.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Epoch Times9. Mai 2018

Auch kurz vor der Verabschiedung im Bundeskabinett bleibt die geplante Neuregelung beim Familiennachzug von Flüchtlingen zwischen Union und SPD umstritten.

„Die Bundesjustizministerin hat darauf bestanden, eine Ausnahmeregelung für Gefährder in den Gesetzentwurf aufzunehmen“, beklagte der CSU-Bundestagsabgeordnete Michael Frieser im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Wenn das Bundeskabinett die Neuregelung wie geplant an diesem Mittwoch beschließt, ist der Bundestag am Zug.

Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus, darunter viele Bürgerkriegsflüchtlinge und insbesondere Syrer, können aktuell kaum Angehörige nach Deutschland holen. Ab August soll das für 1000 Menschen pro Monat wieder möglich sein. Neben den Neuerungen für diese spezielle Gruppe sieht die Novelle auch Präzisierungen für den Familiennachzug insgesamt vor. Dabei geht es um Terrorsympathisanten oder Hetzer, die prinzipiell ausgeschlossen sind. Betroffen wären hier nicht nur Migranten sondern alle Menschen, die ausländische Angehörige nach Deutschland holen wollen – also auch deutsche Staatsbürger.

Dabei sollen Gefährder, denen die Behörden etwa einen Anschlag zutrauen, zwar grundsätzlich keine Angehörigen nachholen dürfen. Davon sollen aber Ausnahmen möglich sein, „wenn sich derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfinden soll, gegenüber den zuständigen Behörden offenbart und glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand nimmt“. Das geht aus einem Entwurf hervor, den die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl jüngst öffentlich machte. Es gehe darum, „übermäßige Härten im Hinblick auf den Schutz von Ehe und Familie“ zu vermeiden, heißt es im Begründungstext.

„Es ist der Versuch durch die Hintertür, weitere Kontingente für den Familiennachzug zu schaffen“, sagte Frieser dem RND. CDU-Innenexperte Philipp Amthor warf der Ministerin vor, das falsche Signal zu setzen: „Auf Druck von (SPD-Justizministerin Katarina) Barley wurde eine erweiterte Ergänzung für reumütige Gefährder aufgenommen, die verfassungsrechtlich nicht zwingend ist“, sagte Amthor dem RND.

Auch die Vorsitzende des Innenausschusses, Andrea Lindholz (CSU), reagierte mit Unverständnis. „Den Familiennachzug zu Gefährdern lehne ich ausnahmslos ab. Selbst wenn nur wenige Einzelfälle betroffen sind, das politische Verhetzungspotenzial dieser Ausnahmeregelung ist enorm.“ Die Unionsfraktion habe seit Wochen vor einer solchen Regelung gewarnt. Der Koalitionsvertrag schließt den Familiennachzug zu Gefährdern zwar aus. In der entsprechenden Passage geht es allerdings um eingeschränkt Schutzberechtigte.

In Regierungskreisen heißt es, die umstrittene Regelung dürfte in der Praxis eher Deutsche als Migranten betreffen. Denkbar seien Einzelfälle von Menschen, die im Ausland für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gekämpft und dort eine Familie gegründet hätten. Diese sollten nicht schlechter gestellt werden als ausländische Gefährder, bei denen das Aufenthaltsgesetz schon heute einen Verzicht auf die Ausweisung vorsieht, „wenn sich der Ausländer gegenüber den zuständigen Behörden offenbart und glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand nimmt“.

SPD-Innenpolitiker forderten derweil, dass der Bund die alleinige Verantwortung für die Abschiebung ausreisepflichtiger Gefährder übernehmen solle. Damit könne Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) selbst zur praktischen Problemlösung beitragen, anstatt nur mit Schlagwörtern zu agieren, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, in Stuttgart nach einem Treffen mit Kollegen aus den Landesparlamenten. Es gebe in den Ländern eine große Bereitschaft, hier zusammen mit dem Bund zu Lösungen zu kommen. Aktuell sind Abschiebungen Ländersache, auch wenn die Bundespolizei teilweise beteiligt ist.

NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) erklärte, er habe „grundsätzlich Sympathie“ für den Vorschlag. Allerdings seien noch Details zu klären. „Auch deshalb sollte Bundesinnenminister Seehofer unverzüglich Bund, Länder und Kommunen zu einem Migrationsgipfel einladen, um diese drängenden Fragen zu klären.“ (dpa)



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