Familiennachzug wieder möglich – ab 1. August werden 1000 Menschen pro Monat nachgeholt

Ab dem 1. August können Flüchtlinge und Migranten mit eingeschränktem Schutz wieder ihre Angehörigen nachholen, allerdings in begrenztem Umfang.
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Flüchtlinge in Deutschland.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times26. Juli 2018

Es war eines der prominentesten Themen bei den Koalitionsverhandlungen, jetzt tritt die Neuregelung in Kraft: Ab dem 1. August können Flüchtlinge und Migranten mit eingeschränktem Schutz wieder ihre Angehörigen nachholen, allerdings in begrenztem Umfang. 1000 Menschen pro Monat sollen nach Deutschland kommen können.

Wen betrifft die Neuregelung?

Es geht um die sogenannten subsidiär geschützten Flüchtlinge. Dabei handelt es sich um Menschen, die in ihrem Heimatland nicht persönlich verfolgt werden, die aber trotzdem einer ernsthaften Gefahr ausgesetzt sind – etwa durch einen Bürgerkrieg.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für ein Jahr erteilt, kann aber gegebenenfalls um zwei Jahre verlängert werden. Diesen Status haben insbesondere viele der Syrer in Deutschland. Für die subsidiär Geschützten ist der Familiennachzug seit 2016 komplett ausgesetzt.

Wer genau kann nachgeholt werden?

Nachgeholt werden kann die Kernfamilie – das sind Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern, die ohne sorgeberechtigtes Elternteil in Deutschland leben.

Nach welchen Kriterien werden die Nachzügler ausgewählt?

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Familiennachzug. Vielmehr wird nach humanitären Gründen geprüft, wer für den Familiennachzug infrage kommt. Besonders berücksichtigt werden dabei die Dauer der Trennung der Familie, die Frage, ob es um minderjährige Kinder geht, eine mögliche Bedrohung für Leib und Leben sowie schwere Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit.

Positiv wirkt sich aus, wenn Lebensunterhalt und Wohnraum gesichert sind – wobei das keine Bedingung ist. Ein Nachzug ist ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Straftaten vorliegen, der subsidiär Schutzberechtigte keine Bleibeperspektive in Deutschland hat oder seine Ehe erst nach der Flucht geschlossen wurde.

Wieviele Menschen kommen für die Neuregelung infrage?

Das lässt sich schwer sagen. Bislang gibt es in deutschen Botschaften von 34.000 Angehörigen Anfragen für einen Termin zur Antragstellung. Das allein würde theoretisch fast ausreichen, um drei Jahreskontingente von jeweils 12.000 auszufüllen. Allerdings ist völlig unklar, wieviele der teilweise älteren Anfragen für die Betroffenen überhaupt noch aktuell sind. Offen ist auch noch, wieviele Interessenten sich nach Inkrafttreten für die Neuregelung noch melden.

Wie gehen die Behörden mit dem monatlichen Kontingent von 1000 Nachzüglern um?

Weil davon ausgegangen wird, dass die Zahl von 1000 in der Anfangsphase unterschritten werden könnte, gilt eine Übergangsregelung: Für die ab August verbleibenden fünf Monate des Jahres wird die Gesamtzahl von 5000 zugrunde gelegt. Erst ab Anfang 2019 gilt dann die fixe Grenze von 1000 Angehörigen pro Monat.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Anträge können bei den jeweils zuständigen Botschaften oder Generalkonsulaten gestellt werden. In Amman, Beirut und Erbil nimmt die Internationale Organisation für Migration (IOM) die Anträge entgegen. Antragsteller, die zunächst leer ausgehen, müssen keinen neuen Antrag stellen. Sie können darauf hoffen, zu einem späteren Zeitpunkt zum Zuge zu kommen.

Wie werden die Anträge bearbeitet?

Die Auslandsvertretungen leiten die Anträge nach Deutschland weiter, wo sie zunächst von den Ausländerbehörden geprüft werden. Wer jeweils nach Deutschland kommen kann, entscheidet das Bundesverwaltungsamt (BVA) in einem komplizierten Verfahren, bei dem die gesetzlich festgelegten Kriterien berücksichtigt werden.

Das BVA berechnet auch das jeweilige Monatskontingent. Schließlich erteilt die jeweilige Auslandsvertretung die Visa – und die Angehörigen können die Reise nach Deutschland antreten. (afp)



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