Familienstärkungsgesetz: Über 1 Milliarde Euro mehr für Kinder arbeitsloser Eltern oder Geringverdiener

Noch in diesem Jahr soll nach Wünschen von zwei SPD-Ministern das Familienstärkungsgesetz verabschiedet werden.
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KinderFoto: iStock
Epoch Times12. Oktober 2018

Arbeitsminister Hubertus Heil und Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD) haben gemeinsam einen Gesetzentwurf zur Stärkung von Familien mit kleinen Einkommen vorgelegt. Mit dem sogenannten Familienstärkungsgesetz werden die Leistungen für bis zu 1,75 Millionen Kinder von Familien aufgestockt, in denen „die Eltern entweder arbeitslos sind oder im Niedriglohnsektor festhängen“, sagte Heil der „Welt“. Der Entwurf geht nun in die Abstimmung mit den anderen Ministerien und soll noch in diesem Jahr vom Kabinett beschlossen werden.

„Unser Ziel ist, das Familienstärkungsgesetz zum 1. Juli nächsten Jahres, wenn auch die Kindergelderhöhung kommt, in Kraft zu setzen“, so Heil. Konkret sollen die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ausgeweitet sowie der Kinderzuschlag erhöht werden.

Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an Familien, die Leistungen aus der Grundsicherung erhalten, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. „Erstens geben wir mehr Geld für das Schulstarterpaket. Nur mal ein Beispiel: Ein billiger Taschenrechner kostet 24 Euro. Dazu kommen Ranzen, Federmappe, Stifte, Hefte, Tuschkasten, Schere, Papier und möglicherweise Lern-Apps. Die 100 Euro pro Schuljahr, die es bislang gab, waren da schnell weg. Deshalb erhöhen wir auf 150 Euro“, sagte Heil.

Weiter wird der Staat die vollen Kosten für die Fahrkarten zur Schülerbeförderung übernehmen. Auch das Mittagessen in Schule oder Kita soll kostenfrei werden.

„Und schließlich weiten wir die Lernförderung aus. Bislang gibt es da erst Unterstützung, wenn ein Kind versetzungsgefährdet ist – das ist absurd“, so der Arbeitsminister. Bis zu einer Million Kinder soll von dem Vorhaben profitieren.

Kosten: 1 Milliarde und mehr

Während diese Leistungen den Bundeshaushalt nach Heils Angaben mit rund 210 Millionen Euro pro Jahr belasten werden, kosten die vom Familienministerium verantworteten Verbesserungen des Kinderzuschlags sogar eine Milliarde Euro.

Den Kinderzuschlag erhalten Familien, in denen das Einkommen der Eltern nicht den gesamten Bedarf abdeckt. Er soll von derzeit bis zu 170 auf künftig bis zu 183 Euro erhöht werden. Außerdem soll die Auszahlung vereinfacht werden. Künftig müsse das Geld „nicht jedes Mal neu berechnet werden, nur weil sich das Einkommen leicht verändert hat, sondern wird pauschal für ein halbes Jahr berechnet und bewilligt“, sagte Giffey der „Welt“.

„Das ist eine Riesenerleichterung für die Betroffenen und für die Verwaltung.“ Weiter soll der Kinderzuschlag künftig nicht mehr komplett entfallen, wenn das Einkommen der Eltern geringfügig steigt. „Bislang kann es passieren, dass der komplette Kinderzuschlag gestrichen wird, wenn man etwas mehr Geld verdient und über der Einkommensgrenze liegt – und da reichen schon zehn Euro. Im schlimmsten Fall hat man dann viel weniger als vorher“, so die Ministerin.

Künftig soll der Kinderzuschlag nach und nach abschmelzen, wenn das Einkommen steigt. „Es gibt also immer den Anreiz, mehr zu arbeiten. Wer mehr arbeitet und mehr verdient, hat auch mehr in der Tasche“, so Giffey.

Alleinerziehende sollen künftig Kindergeldzuschlag erhalten können

Auch Alleinerziehende sollen künftig den Kinderzuschlag erhalten können, weil Unterhaltsleistungen und der Unterhaltsvorschuss des Staates weniger stark angerechnet werden. „Künftig werden wir nur noch einen Teil des Vorschusses anrechnen, so dass Alleinerziehende den Kinderzuschlag auch erhalten können. Damit ist dann auch der Zugang zur Befreiung von Kita-Gebühren und zu Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets eröffnet. Das kann für Alleinerziehende dann schnell mehrere hundert Euro pro Monat ausmachen“, erläuterte Giffey.

Weitere Änderungen betreffen Geringverdiener, die bislang den Gang zum Jobcenter scheuen. „Die Folge: Geringverdiener sind am schlechtesten gestellt, teils noch schlechter als die Hartz-IV-Bezieher“, so Giffey. Dieser „verdeckten Armut“ soll damit begegnet werden, dass diese Gruppe „nicht zum Jobcenter gehen muss, um Aufstockerleistungen zu bekommen, sondern den Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen kann“, so die Ministerin.

Sie will mit diesen Maßnahmen 500.000 Kinder mehr erreichen als bisher. „Dann würden insgesamt 750.000 Kinder vom Kinderzuschlag profitieren“, sagte Giffey.

Die SPD-Politikerin wies darauf hin, dass das Familienstärkungsgesetz der dritte Baustein der im Koalitionsvertrag verabredeten Maßnahmen zur Familienpolitik sei.

„Wir haben ja bereits, unter Federführung des Finanzministers, das Familienentlastungsgesetz beschlossen, das diese Woche im Bundestag beraten wurde. Damit wird das Kindergeld ab nächstem Jahr erhöht, auch die Kinderfreibeträge steigen. Dann haben wir das Gute-Kita-Gesetz gemacht, mit dem die Qualität der Betreuung verbessert werden soll. Außerdem sollen damit Eltern bei den Kitagebühren entlastet werden. Und jetzt folgt das Familienstärkungsgesetz für die ärmeren Familien. Das sind wesentliche Bausteine unserer Strategie für starke Familien und gegen Kinderarmut.“ (dts)



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