Fast die Hälfte aller Asylklagen in erster Instanz erfolgreich
In rund 44 Prozent aller Verfahren erhielten die Kläger in den ersten neun Monate des vergangenen Jahres Schutz als Asylberechtigte oder gemäß der Genfer Konvention.

Asylbewerber bei einem Protestmarsch nach Berlin (Symbolbild).
Foto: Sean Gallup/Getty Images
Fast jeder zweite Asylbewerber, der gegen die Ablehnung seines Asylantrags klagt, ist damit in erster Instanz vor den Verwaltungsgerichten erfolgreich. In rund 44 Prozent aller Verfahren erhielten die Kläger in den ersten neun Monate des vergangenen Jahres Schutz als Asylberechtigte oder gemäß der Genfer Konvention, wie die „Süddeutsche Zeitung“ am Montag unter Berufung auf Zahlen der Bundesregierung berichtete.
Die Erfolgsquote ist bei Syrern mit 69 Prozent und bei Afghanen mit 61 Prozent besonders hoch. In der nächsten Instanz würden aber viele Urteile wieder aufgehoben, hieß es weiter. Die Zahlen beziehen sich demnach auf die sogenannte bereinigte Schutzquote und berücksichtigen allein inhaltliche Entscheidungen, keine formalen.
Der rechtliche Status entscheidet über den Familiennachzug: Die Angehörigen anerkannter Flüchtlinge dürfen nachkommen, für subsidiär Geschützte gemäß der Genfer Konvention ist die Familienzusammenführung ausgesetzt.
Migranten aus Marokko und Algerien gewannen ihre Prozesse in zwölf beziehungsweise in zehn Prozent der Fälle. Diese Länder sollen zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden, wenn die Anerkennungsquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge unter fünf Prozent liegt. (afp)
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