FDP, Linke und Grüne reichen Klage gegen Gesetz zur Parteienfinanzierung ein

FDP, Linke und Grüne haben am Donnerstag Klage gegen das umstrittene Gesetz zur Parteienfinanzierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. In der von den drei Oppositionsfraktionen vorgestellten Klageschrift heißt es, der Umfang der Parteienfinanzierung müsse sich auf das beschränken, was zur Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit notwendig sei. Das Gesamtvolumen staatlicher Zuwendungen dürfe die selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht übersteigen.
Der Bundestag hatte mit den Stimmen der großen Koalition im Juni eine deutliche Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung gebilligt. Die absolute Obergrenze für die Parteienzuschüsse wurde von derzeit 165 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro angehoben. Die Opposition wirft der großen Koalition neben inhaltlichen Kritikpunkten auch vor, die Änderungen im Schnellverfahren durchs Parlament gepeitscht zu haben.
Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann bezeichnete das Vorgehen von CDU, CSU und SPD am Donnerstag als „einfach nur dreist“. Zwar bräuchten die demokratischen Parteien eine gute finanzielle Ausstattung für ihre Arbeit. Aber „gerade weil uns die Arbeit der Parteien so wichtig ist und sie eine elementare Funktion in unserer Demokratie haben, dürfen wir dieses Gesetz so nicht akzeptieren“.
FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann sprach von einer „Nacht- und Nebelaktion“ der großen Koalition. Die Regierungsparteien hätten das Gesetz „formelhaft und substanzlos begründet und damit ihre verfassungsrechtlichen Begründungs- und Darlegungspflichten verletzt“. (afp)

























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