FDP will den Weg für Leihmutterschaften und Embryonenspenden in Deutschland frei machen

Leihmutterschaften sollen auch in Deutschland schon bald aus sozialen Gründen erlaubt werden. Verboten bleibt eine bezahlte Austragung durch Leihmütter.
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Noch gibt es in Deutschland das Leihmutterverbot. Doch wenn es nach der FDP geht, soll sich das bald ändern.Foto: PHILIPPE HUGUEN/AFP/Getty Images
Epoch Times12. August 2019

Die FDP will Embryonenspenden und Leihmutterschaften in Deutschland legalisieren. Zudem sollten künftig bis zu vier Personen rechtlich Verantwortung für ein Kind übernehmen dürfen, sagte die Gesundheitsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Helling-Plahr, dem Berliner „Tagesspiegel“ vom Montag. Die deutsche Politik sei in diesen Bereichen im Vergleich zu anderen Ländern „viel zu zögerlich“.

Leihmutterschaften gegen Bezahlung sollten aber weiter verboten bleiben, sagte die Liberale. Aus „rein altruistischen Motiven“ sollten sie aber erlaubt werden:

Wenn beispielsweise eine Frau ein Kind für ihre Schwester oder ihre beste Freundin austragen möchte, weil diese sich zwar ein Kind wünscht, aber selbst keines bekommen kann, wollen wir das ermöglichen.“

Zudem sollten Eizellen- und Embryonenspenden ermöglicht werden. „Das Embryonenschutzgesetz ist von gestern und muss reformiert werden“, sagte Helling-Plahr.

Reform zu Abstammungs- und Adoptionsrecht

Des Weiteren brauche das Abstammungs- und Adoptionsrecht nach den Beschlüssen zur Ehe für alle „dringend ein Update“, forderte die Fachpolitikerin. „Wir fordern eine Reform, die endlich die gesellschaftliche Wirklichkeit zur Kenntnis nimmt.“ Dazu gehöre, dass künftig bis zu vier Personen rechtlich für ein Kind verantwortlich sein können.

Auch sollten Kinderwunsch-Behandlungen künftig besser bezuschusst werden. „Jeder, der Verantwortung für ein Kind übernehmen möchte, hat die Unterstützung seines Kinderwunsches verdient – unabhängig davon, ob er ein klassisches Familienbild lebt oder nicht“, heißt es laut „Tagesspiegel“ in einem siebenseitigen Positionspapier, mit dem Helling-Plahr die Reformen voranbringen möchte.

BGH-Gerichtsurteil

Da in Deutschland eine Leihmutterschaft nicht erlaubt ist, müssen nach derzeit geltendem Recht Mütter die von einer Leihmutter ausgetragenen Kinder adoptieren.

Ein Fall des Bundesgerichtshofes zeigt: Eine Leihmutter aus der Ukraine trug im Dezember 2015 ein Baby für ein deutsches Ehepaar aus. Die Deutschen meldeten ihr Kind bei ihrer Rückkehr im Januar 2016 beim Standes­amt in ihrer Heimat an. Zunächst wurden die beiden als Eltern einge­tragen.

Als später die Leihmutterschaft bekannt wurde, änderte das Standesamt die Angaben und trug die Leihmutter als Mutter ein. Die Eltern klagten. Da das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutsch­land hatte, war deutsches Recht anzuwenden.

Das Gericht kam zu der Entscheidung, dass nach deutschem Recht die Leihmutter als leibliche Mutter einzu­tragen ist (Az. XII ZB 530/17).  Die Mutter in Deutsch­land muss ihr Kind adoptieren, um recht­lich Mutter zu sein. (afp/sua)



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