Finanzämtern fehlen Daten für Grundrente

Laut Koalitionsbeschluss sollen die Einkünfte bei der Bewilligung der Grundrente berücksichtigt werden. Doch die erforderlichen Daten liegen den Finanzämtern nicht vor. Findet die Regierung keine Antwort auf die Fragen, müsste sie die Grundrente zunächst ohne Prüfung der Kapitaleinkünfte einführen.
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FinanzamtFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times6. Dezember 2019

Die Bundesregierung findet keine Lösung für die vereinbarte Einkommensprüfung bei der Grundrente. Das berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe. Ihr größtes Problem sei die Erfassung der Kapitaleinkommen, heißt es in den beteiligten Ministerien für Arbeit und Finanzen.

Laut Koalitionsbeschluss sollen die entsprechenden Einkünfte bei der Bewilligung der neuen Sozialleistung berücksichtigt werden. Doch die erforderlichen Daten lägen den Finanzämtern nicht vor, weil Zinseinkünfte heute in aller Regel pauschal mit der sogenannten Abgeltungsteuer erfasst werden. Wer wie viel mit seinen Geldanlagen verdient, ist den Steuerbehörden nicht bekannt.

Ein Verfahren zu entwickeln, bei dem Banken und Finanzdienstleister die entsprechenden Daten automatisch den Steuerbehörden melden, würde „mindestens zwei Jahre erfordern“, heißt es in den beiden SPD-geführten Ressorts.

Eine sogenannte händische Lösung gilt ebenfalls als ausgeschlossen. Dazu müssten die Behörden „mehrere Tausend Beamte einstellen“, sagte Alexander Gunkel, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung, dem „Spiegel“. Zudem wirft das Konzept Datenschutzfragen auf. Weil auch Kapitaleinkünfte von Ehepartnern berücksichtigt werden sollen, könnten sie dem Datenabgleich möglicherweise widersprechen, fürchten die Ministerialen.

Findet die Regierung keine Antwort auf die Fragen, müsste sie die Grundrente zunächst ohne Prüfung der Kapitaleinkünfte einführen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass der Gesetzentwurf deshalb nicht mehr vor Weihnachten vorgelegt werde, heißt es im Arbeitsministerium. (dts)



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