Flüchtlinge in Unterkunft nachts zu laut: Klage von Hauseigentümern gegen Lärm erfolgreich

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Epoch Times11. Juni 2019

Im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg haben zwei Eigentümer eines Wohnhauses erfolgreich gegen Lärm von einer benachbarten Flüchtlingsunterkunft geklagt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart verurteilte das Landratsamt am Dienstag dazu, geeignete Maßnahmen gegen Lärmbelästigungen wie laute Musik, übermäßig laute Gespräche oder Geschrei zur Nachtzeit zu ergreifen. Seit Herbst 2015 waren dort in einem Zweifamilienhaus Asylbewerber untergebracht.

Im Juni lebten laut Gericht in dem vom Landkreis angemieteten Haus zehn Menschen, maximal waren es 23 Menschen. Die Eigentümer des Nachbarhauses machten geltend, dass vor allem nachts die Lärmbelästigungen über das hinnehmbare Maß hinausgingen.

Richter: „Unglückliche Standortentscheidung“

Das Verwaltungsgericht gab dieser Klage nun statt. Das Landratsamt sei zu Gegenmaßnahmen verpflichtet, weil es sich die Störungen zurechnen lassen müsse. Die Richter begründeten dies unter anderem mit einer „unglücklichen Standortentscheidung“.

Auf dem Grundstück der Flüchtlingsunterkunft sei nur die Nutzung eines Zweifamilienhauses genehmigt. Die Beweisaufnahme habe aber ergeben, dass die Beeinträchtigungen für die Nachbarn über das übliche Maß hinausgingen. Gegen das Urteil kann Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden. (afp)



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