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Flüchtlingsamt ächzt: Drei Jahre nach Anerkennung muss das BAMF erneut prüfen, ob Asyl noch sinnvoll ist

Bis Ende 2019 muss das BAMF eine halbe Million Widerrufsverfahren bearbeiten – das Amt auf mehr Handhabe, um Schummler aufspüren zu können.

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Ein Protestmarsch von Migranten und Unterstützer von Würzburg nach Berlin am 2. Oktober 2012 bei Bad Belzig.

Foto: Sean Gallup/Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss bis Ende 2019 eine halbe Million sogenannte Widerrufsverfahren bearbeiten. Spätestens drei Jahre nach Anerkennung eines Asylgesuchs muss laut Gesetz geprüft werden, ob sich die Voraussetzungen geändert haben.
„Es ist eine große Aufgabe, die auf uns zukommt“, sagte der neue BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer in einer internen Sitzung des Innenausschusses, berichtet der „Spiegel“.
Um die nötige Personalstärke müsse man sich „Gedanken machen“. Bei der größten Flüchtlingsgruppe, der aus Syrien, hat sich wenig geändert: Dort herrscht immer noch kein Frieden.
Der BAMF-Präsident regt an, die Prüffrist auf fünf Jahre zu verlängern: Drei Jahre nach einem positiven Bescheid habe sich „meistens noch nicht so viel im Herkunftsland getan“, nicht genug, um diesen zu widerrufen. Zugleich hofft sein Amt auf mehr Handhabe, um Schummler aufspüren zu können.
Bisher kann es bei Widerrufsprüfungen Flüchtlinge nur zum freiwilligen Gespräch bitten. Dies will die Regierung mit einem Gesetz ändern, das jetzt dem Bundestag vorliegt.
Weil in der Hochphase der Flüchtlingskrise Angaben „nicht immer hinreichend überprüft“ werden konnten, sollen besonders diese Fälle im Nachgang besser kontrollierbar werden. (dts)

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