Das Thema Flüchtlingsbürgen: Wer bezahlt die 50 Millionen Euro an Bund und Länder?

Im Januar lagen die Summen, die für Flüchtlingsbürgen zu zahlen wären, noch bei knapp 10 Millionen Euro – jetzt wird von 50 Millionen gesprochen. Wie geht es damit weiter?
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Die Zahlungsverpflichtungen der Flüchtlingsbürgen wurde teilweise ausgesetzt, jetzt zahlen die Steuerzahlen voraussichtlich 50 Millionen für die entstandenen Kosten.Foto: Bernd Wüstneck/Illustration/dpa
Epoch Times17. März 2019

Die Forderungen der Länder gegen die Flüchtlingsbürgen wachsen. Sogenannte Flüchtlingsbürgen ermöglichten die Einreise Tausender Flüchtlinge und Migranten. Doch dass sie für deren Unterkunft und Lebenskosten aufkommen sollten, wurde erst durch die landesweit versandten Bescheide klar.

Laut Presseinformation von René Springer (AfD, Ausschuss Arbeit und Soziales) vom 12. März 2019 geht die Bundesregierung von einem vor dem 6. August 2016 festgesetzten Erstattungsvolumen von 21.218.202,35 EUR aus. Hinzu kommt ein weiteres mögliches Erstattungsvolumen von knapp 16,5 Millionen Euro.

Die Zahlen der Bundesregierung haben Lücken

Es wird vermutet, dass die von der Bundesregierung angegebenen Zahlen nicht alle Beiträge umfassen, die von den Flüchtlingsbürgen erstattet werden müssen. Die Forderungen der zugelassenen kommunalen Träger (Jobcenter) fehlen. Damit dürfte nach Angaben von René Springer (MdB) aktuell ein Betrag von knapp 50 Millionen Euro realistisch sein.

Im Januar 2019 sprach Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) noch von einem „niedrigen zweistelligen Millionenbetrag“. Zu dieser Zeit hatten allein in Niedersachsen fast 1.000 Flüchtlingsbürgen Zahlungsaufforderungen in Höhe von 9,6 Millionen Euro erhalten.

Ob alle Flüchtlingsbürgen überhaupt zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung leistungsfähig waren, sollten Bonitätsprüfungen ergeben. Wurden diese Überprüfungen nach allgemeinen Verwaltungsvorschriften durchgeführt?

René Springer fasst zusammen:

Die Höhe der Erstattungsforderungen hat sich in kürzester Zeit mehr als verdoppelt und liegt nun bei fast 50 Mio. Euro. Für den Großteil sollen nun nach der Weisung der BA (Bundesagentur für Arbeit) die Steuerzahler aufkommen. Das ist ein Skandal. Sollte Behördenversagen zu dieser weiteren Belastung geführt haben, wäre das aber ein noch viel größerer Skandal. Hier bedarf es jetzt dringender Aufklärung.“

Wer schon gezahlt hat, kann es möglicherweise zurückfordern

Bei sogenannten „Altfällen“ von Flüchtlingsbürgschaften, die vor dem 06. August 2016 erklärt wurden, wird von einer Heranziehung abgesehen:

– grundsätzlich in den Ländern Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen,
– in Fällen, in denen die Ausländerbehörde nicht über eine hinausgehende Haftung des Bürgen bis zum Abschluss des Asylverfahrens aufgeklärt hat,

– bei nicht ausreichender finanziellen Leistungsfähigkeit des Bürgen zum Zeitpunkt der Abgabe der Verpflichtungserklärung.

Für Bürgen, die bereits Beträge erstattet haben, besteht die Möglichkeit, den Verwaltungsakt überprüfen und eine eventuelle Erstattung der geleisteten Beträge zu erwirken, sofern die vorliegenden Kriterien erfüllt sind.

Die Zahlen im Einzelnen:

Tabelle über Erstattungsforderung an Flüchtlingsbürgen nach Bundesländern, Schriftliche Antwort auf die Frage im November 2018, Arbeitsnummer 137, von René Springer (AfD). Foto: Screenshot

Allerdings ging man im Januar 2019 bereits allein für das Bundesland Rheinland-Pflalz von einem Betrag von 29 Millionen Euro sowie einem prognostizierten weiteren Volumen von 19 Millionen aus. Dies geht aus dem Protokoll der 26. Sitzung des Ausschusses für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hervor.

Die Bundesagentur für Arbeit registrierte bislang 2.466 Erstattungsbescheide. Die damit festgesetzten Forderungen gegen die Flüchtlingsbürgen betragen aktuell rund 21 Millionen Euro. Mit weiteren 16,5 Millionen Euro rechnet die Bundesagentur für Arbeit laut „Handelsblatt“. Davon wurden nach Auskunft des Arbeitsministeriums rund 670.000 Euro beglichen.

Vollstreckt werden die Bescheide, mit denen die Flüchtlingsbürgen zur Kasse gebeten werden, derzeit nicht. (sua)



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