„Focus“: Berliner Antidiskriminierungsgesetz ist selbst diskriminierend – gegen Polizisten

In einem Beitrag für Focus Online äußert Margarete van Ackeren Verständnis für die Kritik, die Berlins Senat wegen der „Vermutungsregelung“ im neuen Landes-Antidiskriminierungsgesetz entgegenschlägt. Polizisten bezahlten die Zeche in Form von Rechtsunsicherheit.
Von 19. Juni 2020

Die Chefkorrespondentin von „Focus Online“, Margarete van Ackeren, hat in einem Kommentar für das Format das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) als selbst diskriminierend bezeichnet – und zwar gegen Polizisten.

Es sei verständlich, dass sowohl Bundesinnenminister Horst Seehofer als auch mehrere Landesinnenminister zögerten, künftig der Bundeshauptstadt Beamte im Wege der Amtshilfe zu schicken.

Berlin liefert „bedenkliches“ Ergebnis

Es sei mit Blick auf die Ereignisse in den USA nach dem Tod des Afroamerikaners George Floyd zu begrüßen, dass auch in Deutschland Themen wie versteckter oder offener Rassismus auf die Tagesordnung gelangt seien.

Dies gelte für die Gesellschaft insgesamt, insbesondere jedoch für Sicherheitsorgane, die als Träger des staatlichen Gewaltmonopols in besonderer Verantwortung stünden. Dort einen kritischen Blick zu wahren und Fehlverhalten zielgenau zu identifizieren, bringe mehr als allgemeine und pauschale Anschuldigungen zur Steigerung des Empörungs-Pegels.

Von diesem Blickwinkel aus verfolge zwar auch das LADG ein „hehres Ziel“. Handwerklich sei dieses jedoch schlecht gemacht und das Ergebnis insgesamt „entsprechend bedenklich“.

Immerhin enthalte es eine „Vermutungsregelung“, die einer Beweislastumkehr sehr nahe komme. Um Klagen wegen vermeintlicher Diskriminierung anstrengen zu können, reiche es nämlich aus, wenn es der klagenden Person gelingt Tatsachen „glaubhaft“ zu machen, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Diskriminierungs- oder Maßregelungsverbot „überwiegend wahrscheinlich“ erscheinen ließen.

Seehofer: „Kann meine Beamten nicht dieser Diskriminierung aussetzen“

Dies könnte in der Praxis so aussehen, dass Polizeibeamte etwa einen Afrikaner durchsuchen, den sie, weil er sich an einem regelmäßig dazu genutzten Platz auffällig verhält, des Drogenbesitzes verdächtigen. Selbst wenn sie fündig werden, könnte der Betroffene behaupten, er sei lediglich seiner Hautfarbe und seines äußeren Erscheinungsbildes wegen ins Visier genommen worden.

Jüngst deutete Bundesinnenminister Horst Seehofer an, er zögere, künftig Berlin eigene Beamte bei großen Konferenzen, Sportveranstaltungen oder Demonstrationen zur Verfügung zu stellen, da das Gesetz diese selbst diskriminiere. Van Ackeren bringt Verständnis für seine Aussage zum Ausdruck, die lautete:

Ich kann meine Beamten nicht dieser Diskriminierung aussetzen, wo sie dann beweisen sollen, dass sie nicht diskriminiert haben.“

Bis Freitag (19.6.) tagt derzeit die Innenministerkonferenz. Berlins Innensenator Andreas Geisel steht massiv unter Druck. Er beteuert, dass die Haftung anderer Länder im LADG ausdrücklich ausgeschlossen sei. Die Kollegen sind skeptisch.

„Widerstand hätte viel früher kommen müssen“

Van Ackeren äußert jedoch auch Unverständnis für die nunmehrigen Kritiker, die sich zuvor zurückgehalten hätten. Sie meint, die Äußerung von Bedenken zu einem früheren Zeitpunkt hätte den rot-rot-grünen Senat zu einer anderen Vorgehensweise veranlasst:

„Der Widerstand gegen den Berliner Weg kommt arg spät. Sie müssen sich vorhalten lassen: Die Kritiker hätten viel früher viel deutlicher warnen müssen.“



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