Förderaffäre um Flüchtlingsprojekt „Berlin hilft“: Ermittlungen gegen Sozialsenatorin

Die Staatsanwaltschaft Berlin untersucht nach einer Anzeige eines Abgeordneten mutmaßliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Vergabe von Fördergeldern. Die Ermittlungen richten sich gegen Sozialsenatorin Breitenbach.
Von 6. März 2021

Gegen die Berliner Sozialsenatorin Elke Breitenbach laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Die Linken-Politikerin sieht sich dem Verdacht der Untreue ausgesetzt. Die Ermittlungen kamen allerdings erst ins Laufen, nachdem der Berliner AfD-Abgeordnete und Migrationssprecher der Fraktion, Hanno Bachmann, Strafanzeige gegen die Senatorin erstattet hatte.

Wie der „Tagesspiegel“ aus Berlin berichtet, sei Daniel Tietze (Linkspartei), der Integrations-Staatssekretär der Senatorin, ebenfalls betroffen.

Breitenbach und Tietze hatten in den letzten Jahren offenbar ungerechtfertigt Zahlungen an die Flüchtlingsinitiative „Berlin hilft“ durchgesetzt. Die Förderzusage von 20.000 Euro für 2020 wurde nun aufgehoben und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) prüft die Rückforderung der Gelder von 2018 und 2019, jeweils 40.000 Euro.

Laut dem Zeitungsbericht übernahm Alexander Fischer (Linke), Frau Breitenbachs Staatssekretär für Soziales und Arbeit, die Überprüfung der Angelegenheit und legte einen Abschlussbericht vor. Breitenbach sagte dazu am Donnerstag, 4. März, im Sozialausschuss des Abgeordnetenhauses: „Wir werden diesen prüfen und die notwendigen Konsequenzen ziehen.“ An diesem Tag erklärte sie auch, dass sie von der Staatsanwaltschaft über die Ermittlungen informiert worden sei.

Senatorin Breitenbach und Staatssekretär Tietze sollen in dem Fall gegen Rat und Protest ihrer eigenen Fachleute gehandelt haben, berichtete der „Tagesspiegel“ zuvor. Ein Sprecher der Sozialverwaltung erklärte, dass das  Netzwerk „Berlin hilft“ seit 2016 in Kooperation mit dem Stadtteilzentrum Steglitz ein Online-Angebot zur Beratung, Information und Hilfe für Geflüchtete betreibe. „Staatssekretär Tietze hat in Anerkennung der ehrenamtlichen und für alle sichtbaren Flüchtlingsarbeit des Netzwerks auf eine zügige und positive Bearbeitung politisch entschieden, die Zuwendung zu bewilligen“, so der Sprecher.

Auszahlungen durchgesetzt, trotz Remonstration

Integrations-Staatssekretär Tietze soll am 10. Dezember 2019 schriftlich gegenüber dem Präsidenten des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) und ehemaligen Justiz-Staatssekretär von Berlin, Alexander Straßmeir (CDU), die umgehende Auszahlung von 40.000 Euro angeordnet haben. Das LAF gehört zum Bereich Soziales unter Staatssekretär Fischer (Arbeit und Soziales – siehe Organigramm; PDF).

Als Straßmeir erhebliche Bedenken einbrachte und Tietze am 18. Dezember 2019 mitteilte, dass er die Weisung für rechtswidrig halte und gemäß Paragraf 36 Beamtenstatusgesetz nicht ausführen werde, holte sich Tietze Verstärkung bei seiner Parteikollegin, der Sozialsenatorin.

Im Schreiben vom 6. Januar 2020 erklärte Tietze gegenüber Straßmeir, dass er die Remonstration „zur Kenntnis“ nehme, aber „nach Abstimmung mit der Senatorin“ bei der Anweisung bleibe, das Geld auszuzahlen. Straßmeir solle ihn nach Erledigung der Anweisung informieren und kündigte an, dass eine Kopie des Schreibens an das Büro der Senatorin gehe.

Dem Bericht nach wurde Straßmeir am 15. September 2020 in einem vertraulichen Schreiben aus der Senatsverwaltung vom Ergebnis der „Prüfgruppe ZS A 3“ informiert, die von deutlichen Hinweisen berichtet, „dass die Zuwendung nicht rechtmäßig zustande gekommen“ sei und Straßmeir „mögliche Ansatzpunkte für eine Rückforderung der Zuwendungsmittel“ ermitteln solle. Zudem solle der Rechnungshof vom „Verdacht einer Unregelmäßigkeit“ informiert werden.



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