Frankfurter Polizeiaffäre: Regierung sieht keinen Präventionsbedarf

Der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Hans-Georg Engelke, sieht keinen Präventionsbedarf in den Sicherheitsbehörden des Bundes.
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PolizeiFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times31. Dezember 2018

Die Bundesregierung sieht angesichts der Ermittlungen des hessischen Landeskriminalamts gegen ein mutmaßlich rechtsradikales Netzwerk von Frankfurter Polizisten keinen Präventionsbedarf in den Sicherheitsbehörden des Bundes. Das berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Frage der FDP-Bundestagsfraktion. Der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Hans-Georg Engelke, begründete dies darin damit, dass das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung schon bei der Einstellung „eingehend geprüft“ werde.

Die Werteordnung des Grundgesetzes sei zudem anschließend „fundamentaler Bestandteil der Aus- und Fortbildung“, heißt es in der Antwort weiter. Engelke hob überdies hervor, dass die aktuelle öffentliche Diskussion die Beschäftigten weiter sensibilisiert habe.

Im Bereich der Sicherheitsbehörden des Bundes böten außerdem „wiederholte Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zusätzliche Gewähr“. Einzelfälle, so Engelke, würde im Rahmen des gesetzlich dafür zur Verfügung stehenden lnstrumentariums bewertet. „Erforderlichenfalls werden dienst- beziehungsweise arbeitsrechtliche Maßnahmen getroffen.“

Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser kritisierte die Haltung des Innenministeriums scharf. Die Ereignisse in Hessen seien ein Beispiel, „das uns Anlass zu höchster Sorge geben sollte“, sagte Strasser der Zeitung. „Die Bundesregierung täte gut daran, ihre Beamten zu sensibilisieren und die Prävention gegen rechte Tendenzen zu stärken.“ Einmal mehr zeige sich, dass unter Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) „falsche Prioritäten in der Innenpolitik gesetzt“ würden.

Aus Gesprächen mit Beamten wisse er, so Strasser weiter, dass viele Sicherheitskräfte mit politischen Entscheidungen der vergangenen Jahre „nicht einverstanden“ gewesen seien. „Aus einer solchen politischen Distanz darf keine dauerhafte Entfremdung von unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung werden.“ (dts)



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