Freiburg-Mord an Maria L.: So nutzte Hussein K. Behördenversagen und Chaos-Asylsystem

Im Februar 2014 wurde Hussein K. von einem griechischen Jugendgericht wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt. Nach 18 Monaten war Hussein K. wieder auf freiem Fuß und bald in Deutschland. Die griechische Justiz meldete ihn nicht bei Interpol, so dass deutsche Behörden bei seiner Ankunft "blind" waren.
Titelbild
Eine junge Medizinstudentin aus Freiburg wurde Mitte Oktober am Fluss Dreisam in Freiburg missbraucht und getötet. Links unten: Der Täter Hussein K..Foto: Patrick Seeger/Archiv/dpa
Epoch Times15. Dezember 2016

Griechische Ermittler haben Berichte bestätigt, wonach der mutmaßliche Mörder der Freiburger Studentin Maria L. in Griechenland zu einer langen Haftstrafe verurteilt wurde. Doch die deutschen Behörden wussten bei seiner Ankunft in Freiburg von nichts.

Im Februar 2014 wurde Hussein K. von einem Jugendgericht wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt, wie die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag aus griechischen Polizeikreisen erfuhr. Demnach hatte der junge Flüchtling im Mai 2013 auf der Insel Korfu eine junge Frau von einer Klippe gestoßen.

Normalerweise hätte Hussein K. nun von seiner Haft vier bis sechs Jahre im Gefängnis absitzen müssen. Das Gericht hatte sich gegen eine Abschiebung ausgesprochen. Hussein K. wurde in ein Jugendgefängnis in Volos inhaftiert.

Statt 10 Jahren Haft 18 Monate – Dann verschwand er

Ein neues Gesetz in Griechenland ermöglichte jedoch seine vorzeitige Entlassung. Demnach können Jugendliche, deren Strafmaß 10 Jahre nicht überschreite und die sich gut führen, schon nach sechs  Monaten entlassen werden, wie der Spiegel berichtete. Das System sei wegen Überbelegung der griechischen Gefängnisse eingeführt worden. So kam Hussein K. unter Auflagen schon nach 18 Monaten, am 31. Oktober 2015, aus der Haft frei.

Der Auflage zufolge sollte er sich jeden Monat bei der Polizei melden, doch zwei Monate nach der Freilassung verlor die Polizei seine Spur. Griechische Medien kritisierten am Donnerstag die Nachlässigkeit der Behörden, die das Verschwinden des Manns nicht bei Interpol meldeten.

Am 12. November 2015 stellte sich K. auf dem Bundespolizeirevier in Freiburg vor. Ausweispapiere hatte er keine. Er gab laut Spiegel an, am 12. November 1999 in Ghazni (Afghanistan) geboren worden zu sein. Außerdem sei er über Österreich eingereist. Hussein K. wurde erkennungsdienstlich behandelt. Es stellte sich heraus, dass er nicht zur Fahndung ausgeschrieben war. Denn die Abfrage bei Interpol blieb negativ. Auch die Abfrage des Schengener Informationssystem kannte ihn nicht.

Fingerabdrücke identisch

K. ist dringend tatverdächtig, die 19 Jahre alte Studentin in Freiburg am 16. Oktober vergewaltigt und ermordet zu haben. Die griechischen Ermittler bestätigten ebenso wie ihre deutschen Kollegen, dass die Fingerabdrücke des in Deutschland Festgenommenen mit denen des in Griechenland verurteilten Manns übereinstimmten.

Unklar ist sein Alter: In Deutschland wurde er 2015 als 17-jähriger Flüchtling registriert. Nach Angaben aus griechischen Ermittlerkreisen wurde sein Alter aber bereits 2013 bei seiner Registrierung in Griechenland auf 16 oder 17 Jahre geschätzt. Es sei allerdings äußerst schwierig, das Alter von Flüchtlingen zu bestimmen, hieß es.

Den Angaben zufolge wollen die griechischen Behörden nun gemäß dem üblichen Verfahren die Auslieferung des jungen Manns beantragen. Der Verdächtige werde jedoch „zunächst in Deutschland vor Gericht gestellt“. „Wenn er verurteilt wird, wird er seine Strafe verbüßen, bevor das Auslieferungsverfahren fortgesetzt wird.“ (afp/dk)



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