Freisprüche in Kölner Prozess um Tod von Flüchtlingen im Mittelmeer

Die Brüder Fouad und Ahmad G. hatten den Vorwurf des "Einschleusens von Ausländern mit Todesfolge" während des gesamten Verfahrens bestritten und angegeben, sie seien selber als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen.
Titelbild
Bootsflüchtlinge.Foto: Marco Di Lauro/Getty Images
Epoch Times21. Dezember 2016

In einem der bundesweit ersten Prozesse um den Tod von Flüchtlingen im Mittelmeer hat das Landgericht Köln zwei als Schleuser angeklagte Syrer freigesprochen.

Dem Brüderpaar im Alter von 18 und 20 Jahren sei die Mitgliedschaft in einer kurdischen Schleuserbande nicht nachzuweisen, urteilte die Strafkammer am Dienstag nach gut sechswöchiger Hauptverhandlung. Anderslautende Aussagen des Hauptbelastungszeugen in dem Verfahren seien nicht glaubhaft gewesen.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die ebenso auf Freispruch plädiert hatte wie die Verteidigung. Die Brüder Fouad und Ahmad G. hatten den Vorwurf des „Einschleusens von Ausländern mit Todesfolge“ während des gesamten Verfahrens bestritten und angegeben, sie seien selber als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen.

In dem Prozess ging es um ein Flüchtlingsdrama, das sich in der Nacht vom 16. zum 17. November 2015 zwischen den türkischen Küste und der griechischen Insel Kos ereignet hatte. Das überladene Boot mit 17 Menschen an Bord kenterte vor Kos, wobei mindestens acht Flüchtlinge ertranken – die Vorsitzende Richterin Ulrike Grave-Herkenrath sprach in der Urteilsbegründung sogar von elf Toten.

Das Boot soll den Flüchtlingen von der kurdischen Schleuserbande gegen hohe Geldbeträge zur Verfügung gestellt worden sein. Als Hauptbelastungszeuge hatte am 8. November ein Iraker in dem Kölner Prozess ausgesagt, der die Flüchtlingstragödie überlebt hatte, dabei aber seine Ehefrau und zwei Kinder verlor. Im Zeugenstand bezeichnete der Hinterbliebene die Angeklagten als „Verbrecher“ und bezichtigte sie der Mitgliedschaft in der Schleuserbande.

Die Kölner Strafkammer meldete jedoch nachhaltige Zweifel an der Aussage des Familienvaters an. Die Angaben des Irakers zur Beteiligung des Brüderpaars an der Schleusung „halten wir nicht für glaubhaft“, sagte die Vorsitzende Richterin Grave-Herkenrath. In den Schilderungen des Zeugen habe es nämlich eine Vielzahl von Widersprüchen gegeben.

Warum der Familienvater im Zeugenstand offenkundig irreführende Angaben über die syrischen Brüder machte, sei „schwer zu beantworten“, sagte die Richterin. Womöglich erkläre sich seine Aussage psychologisch dadurch, dass er mutmaßlich die treibende Kraft bei der Flucht seiner Familie aus dem Irak gewesen sei und nach der Tragödie vor Kos Schuldgefühle entwickelt habe.

In dieser Situation habe der Hinterbliebene womöglich jemanden gebraucht, dem er eine Mitschuld an dem Drama auf dem Flüchtlingsboot geben konnte, sagte Grave-Herkenrath.

Mit dem Freispruch billigte das Gericht den syrischen Brüdern auch eine Entschädigung für deren vorübergehende Inhaftierung zu. Fouad und Ahmad G. hatten von Ende März bis Anfang Mai wegen der Schleusungsvorwürfe in Untersuchungshaft gesessen, wurden dann jedoch mangels dringenden Tatverdachts auf freien Fuß gesetzt. (afp)



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