Früherer Salafistenprediger Sven Lau wird vorzeitig aus Haft entlassen

Der zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilte ehemalige Salafistenprediger Sven Lau kommt nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe frei. Der zuständige Strafsenat des OLG Düsseldorf setzte die Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung aus.
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Salafistenprediger Sven Lau kommt auf Bewährung frei.Foto: Federico Gambarini/Archiv/dpa
Epoch Times16. Mai 2019

Der zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilte ehemalige Salafistenprediger Sven Lau kommt nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe frei. Der zuständige Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf setzte die Vollstreckung der Reststrafe unter strengen Auflagen zur Bewährung aus, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Auflagen umfassen demnach unter anderem Kontakt- und Aufenthaltsverbote sowie einen engen Kontakt Laus zu seinem Bewährungshelfer.

Der heute 38-jährige Lau war am 26. Juli 2017 wegen Unterstützung der als Terrorvereinigung eingestuften islamistischen Miliz Jamwa in Syrien zu der Haftstrafe verurteilt worden. Bei der Haftdauer wird auch die Untersuchungshaft angerechnet, so dass der frühere Salafistenprediger nunmehr zwei Drittel seiner Strafe absaß.

Justiz geht davon aus: Lau wird keine Straftaten mehr begehen

Vor der Aussetzung von Laus Reststrafe holte der Düsseldorfer OLG-Senat nach Angaben eines Gerichtssprechers unter anderem Stellungnahmen der Justizvollzugsanstalt sowie des Aussteigerprogramms für Islamisten ein, an dem sich Lau beteiligt. Auch wurde ein renommierter Sachverständiger zu Rate gezogen.

Danach ist davon auszugehen, dass Lau nach der mehrjährigen Haft künftig keine Straftaten mehr begehen wird. Von seiner ursprünglichen radikalislamischen Haltung habe er sich deutlich distanziert. Der OLG-Beschluss ist bereits rechtskräftig, weil der Generalbundesanwalt auf Rechtsmittel verzichtete.

Bei Laus Verurteilung vor knapp zwei Jahren sah es der Düsseldorfer Staatsschutzsenat als erwiesen an, dass der damals 36-Jährige von Deutschland aus der islamistischen Jamwa-Miliz zwei Kämpfer vermittelt hatte. Zudem unterstützte er laut Urteil die später in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat aufgegangene Jamwa mit 250 Euro Bargeld sowie durch die Anschaffung von drei Nachtsichtgeräten im Wert von rund 1440 Euro. (afp)



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