Ab 1. Oktober: Führerschein für zivile Drohnen wird Pflicht

Für zivile Drohnen am Himmel über Deutschland gelten ab 1. Oktober zusätzliche Anforderungen. Für größere Fluggeräte ab zwei Kilogramm wird eine Art Führerschein Pflicht.
Titelbild
DrohneFoto: Getty Images
Epoch Times29. September 2017

Für die immer beliebteren zivilen Drohnen am Himmel über Deutschland gelten von diesem Sonntag (1. Oktober) an zusätzliche Anforderungen. Für größere Fluggeräte ab zwei Kilogramm wird eine Art Führerschein („Kenntnisnachweis“) Pflicht.

Nachgewiesen werden müssen Kenntnisse zur Navigation der Geräte und den rechtlichen Grundlagen für die Nutzung, wie eine im Frühjahr in Kraft getretene Verordnung des Bundesverkehrsministeriums vorsieht. Ausgenommen davon sind Modellflugplätze, auf denen es auch eine Aufsichtsperson gibt.

Kennzeichnungspflicht, Führerscheinpflicht

Hobbypiloten können den Nachweis nach einer auch online möglichen Prüfung durch anerkannte Stellen bekommen, wobei ein Mindestalter von 16 Jahren gilt. Zum anderen gibt es – nur für Flugmodelle – eine Bescheinigung nach einer Einweisung durch einen Luftsportverein. Hierfür gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Beide Nachweise gelten fünf Jahre lang. Anerkannt wird auch eine gültige Pilotenlizenz.

Ebenfalls ab Sonntag gilt eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab 250 Gramm – etwa mit Plaketten oder Aluminiumaufklebern aus dem Schreibwarenhandel oder dem Internet. Um den Besitzer ausfindig machen zu können, müssen Name und Anschrift vermerkt werden. Die Kennzeichnung muss feuersicher und fest mit dem Gerät verbunden sein.

Seit Anfang April gelten schon andere neue Vorschriften. So herrscht über Menschenansammlungen, Einsätzen von Rettungskräften und Polizei sowie in An- und Abflugbereichen von Flughäfen ein Drohnen-Flugverbot.

Für Geräte ab 250 Gramm oder wenn diese Töne und Bilder aufnehmen können, sind Flüge über Wohngrundstücken tabu. Generell dürfen Drohnen maximal 100 Meter hoch aufsteigen. Ausnahmen gelten für Modellfluggelände oder wenn der Steuerer einen Kenntnisnachweis hat. (dpa)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion