Fachkräftesicherung für Arbeitgeber: Ganztagsanspruch für Grundschüler ab Schuljahr 2025/2026

Die ganztägige Betreuung in der Grundschule soll kommen. Ein Gesetzentwurf für einen bundesweiten Rechtsanspruch für Grundschüler ab 2025 liegt nun vor. Aber wird es noch beschlossen?
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Ein Ganztagsanspruch für alle Grundschüler deutschlandweit soll ab dem Schuljahr 2025/2026 kommen.Foto: Annette Riedl/dpa/dpa
Epoch Times22. April 2021

Kinder, die ab dem Schuljahr 2025/2026 in Deutschland eingeschult werden, sollen in den ersten vier Schuljahren einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung bekommen.

Das geht aus einem gemeinsamen Entwurf für ein „Ganztagsförderungsgesetz“ von Bundesfamilien- und Bundesbildungsministerium hervor. Der Entwurf liegt der dpa vor. Er ist zwar innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt, das Vorhaben könnte aber nach dpa-Informationen bereits in der kommenden Woche im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden.

Kinder in der Grundschule sollen demnach Anspruch auf mindestens acht Stunden Betreuung – einschließlich Schule – an Wochentagen „bis zum Beginn der fünften Klassenstufe“ bekommen, wie es heißt. Die Formulierung soll sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der Sommerferien nach der vierten Klasse einen Platz sicherhaben, egal wie das jeweilige Bundesland die Länge des Schuljahrs definiert. Ganztagsangebote soll es auch während der Ferien geben. Erlaubt sein sollen im ganzen Jahr maximal vier Wochen Schließzeit.

Kosten in Milliardenhöhe

Union und SPD hatten die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Über die Umsetzung wird aber wegen der immensen Kosten in Milliardenhöhe bis heute mit den Bundesländern gestritten.

Zwar wird vor allem in den ostdeutschen Ländern, in Berlin und in Hamburg bereits ein Großteil der Grundschüler ganztägig betreut – entweder vormittags in der Schule und nachmittags im Hort oder in einer Ganztagsschule. In anderen Ländern müsste aber für die Aufstockung von Betreuungsplätzen noch viel in Räumlichkeiten an den Grundschulen investiert werden.

Zudem wird mit laufenden jährlichen Betriebskosten von bis zu vier Milliarden Euro gerechnet und es werden zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher an den Grundschulen gebraucht; mehr als 33.000, wie eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg gezeigt hatte. Die Länder fordern vor diesem Hintergrund mehr Geld und mehr Unterstützung vom Bund.

Bereits zugesagt hat die Bundesregierung 3,5 Milliarden Euro für Investitionen an den Schulen und eine laufende Beteiligung an den Betriebskosten. Im Gesetzentwurf werden für die Betriebskosten jährlich dreistellige Millionenbeträge ab 2026 von Bundesseite genannt. Trotzdem: „Über die Kostenteilung zwischen Bund und Ländern haben wir nach wie vor keine Einigung – noch nicht. Wir arbeiten intensiv daran“, schrieb Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) in einem Post auf ihrer Facebook-Seite.

Deshalb ist weiter offen, ob es mit dem Vorhaben bis zum Ende der Regierungszeit der großen Koalition noch etwas wird. Nach dem Kabinett müsste das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat. Die Zustimmung der Länderkammer ist wegen des Streits über die Finanzierung aber ungewiss. Bis zur Bundestagswahl im Herbst wird die Zeit immer knapper. In jeder Wahlperiode fallen Gesetze, die nicht abschließend beraten werden, der sogenannten Diskontinuität zum Opfer: Sie verfallen.

Giffey und ihre Kabinettskollegin, Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, wollen das verhindern: „Wir hoffen sehr, dass wir uns noch bis zum Ende der Wahlperiode mit den Ländern über die Finanzierung einigen werden“, hatte die CDU-Politikerin vor wenigen Tagen der dpa gesagt.

Gleichberechtigung und Fachkräftesicherung für Arbeitgeber

Nach Ansicht beider Ministerien ist die Schaffung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an den rund 15.000 Grundschulen in Deutschland aus mehreren Gründen nötig: 74 Prozent aller Eltern wünschten sich ein an den Unterricht anschließendes Bildungs- und Betreuungsangebot, heißt es im Gesetzentwurf. Außerdem gehe es um bessere Teilhabechancen von Kindern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gleichberechtigung von Frauen und Männern und um Fachkräftesicherung für Arbeitgeber. „Vor allem Mütter stecken beruflich noch immer zu oft zurück“, schrieb Giffey bei Facebook.

Im Entwurf heißt es weiter: „Zudem können qualitativ hochwertige außerschulische Angebote in Ergänzung zum Unterricht einen Beitrag zu erfolgreichen Bildungsbiografien von Schülerinnen und Schülern leisten.“ Als Argument wird auch angeführt, dass ein bundesweiter Rechtsanspruch „sowohl zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse (in Deutschland) als auch zur Wahrung der Wirtschafts- sowie der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse“ erforderlich sei. (dpa)



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