Garzweiler-Anwohner klagen vor dem Verfassungsgericht gegen Kohleausstiegsgesetz

Titelbild
Garzweiler Kohleabbau.Foto: INA FASSBENDER/AFP via Getty Images
Epoch Times9. September 2020

Anwohner des umstrittenen Braunkohletagebaus Garzweiler haben eine Verfassungsbeschwerde gegen das Kohleausstiegsgesetz eingelegt.

Sie wenden sich gegen eine darin enthaltene spezielle Regelung zum Tagebau in dem nordrhein-westfälischen Kohlerevier, wie die Organisatoren der Gemeinschaft „Menschenrecht vor Bergrecht“ am Mittwoch in Berlin mitteilten. Sie wollen verhindern, dass weitere Dörfer durch den Braunkohleabbau dort zerstört werden.

„Jeder sollte wissen, dass auch in Deutschland immer noch Menschen ihr Zuhause für den Abbau von Braunkohle verlieren – und das mit voller Zustimmung der Bundesregierung“, erklärte Barbara Oberherr aus dem bedrohten Dorf Keyenberg, die zu den Mitbegründern von „Menschenrecht vor Bürgerrecht“ gehört. „Deshalb ziehen wir heute vor Gericht – unser Kampf hat gerade erst begonnen.“

Der Verfassungsbeschwerde schlossen sich den Angaben zufolge insgesamt 36 Betroffene an. Ihr Anwalt Dirk Teßmer zeigte sich überzeugt, dass der „Garzweiler-Paragraph“ vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand habe. Dieser stelle einen „einzelnen Tagebau ohne jegliche Begründung als energiewirtschaftlich notwendig dar“. Die Rechte seiner Mandanten sollten „über der Förderung klimaschädlicher Braunkohle stehen“.

Wiederholte Proteste gegen Braunkohletagebau von Umweltschützern

Im Braunkohletagebau Garzweiler war es in der Vergangenheit auch immer wieder zu Protesten von Kohlegegnern gekommen. Dabei besetzten Umweltschützer wiederholt Kohlebagger.

Deutschlands Kohlekraftwerke sollen bis spätestens 2038 abgeschaltet werden. Anfang Juli hatten Bundestag und Bundesrat grünes Licht für den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung gegeben, der einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung der Klimaziele leisten soll.

Das Gesetz sieht vor, dass bis spätestens Ende 2038 das letzte Kraftwerk vom Netz geht. In den Jahren 2026, 2029 und 2032 wird überprüft, ob ein Ausstieg womöglich auch bis Ende 2035 möglich ist. Die Braunkohle-Kraftwerksbetreiber sollen mit 4,35 Milliarden Euro vom Bund für die Stilllegung ihrer Anlagen entschädigt werden. Auch für den Steinkohle-Ausstieg gibt es Entschädigungen.

Neben dem Gesetz zum Kohleausstieg billigten Anfang Juli Bundestag und Bundesrat auch ein Gesetz zur Strukturstärkung. Dieses sieht vor, dass die betroffenen Bundesländer im Gegenzug für den Wegfall der Arbeitsplätze Hilfen von insgesamt 40 Milliarden Euro erhalten. (afp)



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