Gastronomie, Handel, Freizeit – so sieht der neue Öffnungsfahrplan für Deutschland aus

Angela Merkel sieht Deutschland ein weiteres Mal an der Schwelle zu einer neuen Phase der Corona-Pandemie. Die pandemische Lage wurde um drei Monate verlängert. Trotzdem hat man sich am Mittwoch auf Lockerungen der Corona-Maßnahmen verständigen können. Hier ein Überblick:
Epoch Times4. März 2021

Bund und Länder haben sich auf einen Fünf-Stufen-Plan für die Lockerungen der Corona-Auflagen verständigt. Bereits am kommenden Montag soll der Einzelhandel in Regionen mit einem Inzidenzwert von unter 50 wieder öffnen dürfen, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwochabend nach neunstündigen Beratungen von Bund und Ländern ankündigte.

Bund und Länder haben Kriterien festgelegt, nach denen die Länder über weitere Öffnungsschritte entscheiden sollen. Mehrere Länder behalten sich Abweichungen ausdrücklich vor. Dort, wo Bund und Länder keine neuen Regelungen vereinbart haben, sollen die bisherigen Beschlüsse bis zum 28. März weiter gelten.

Öffnungsperspektive in fünf Schritten. Foto: Bundestag

Die fünf Öffnungsschritte im Überblick:

Öffnungsschritt 1 – Schulen, Kitas, Friseure

Der erste Öffnungsschritt ist bereits zum 1. März erfolgt. Angesichts sinkender Infektionszahlen konnten Bereiche der Schule und der Kinderbetreuung wieder öffnen. Auch Friseurbetriebe haben bundesweit unter Hygieneauflagen wieder geöffnet. Außerdem gibt es einzelne weitere Öffnungen in den Ländern.

Öffnungsschritt 2 – Buchhandlungen und körpernahe Dienstleistungen

Der zweite Öffnungsschritt ist ab dem 8. März vorgesehen. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte werden dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung der Anzahl von Kunden wieder öffnen.

Vorgesehen sind eine Kundin oder ein Kunde pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Ebenfalls ab 8. März können die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen.

Für Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann (etwa Kosmetik oder Rasur), sind ein tagesaktueller negativer Covid-19-Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung.

Öffnungsschritt 3 – Einzelhandel, Museen, Außensport

Ein dritter Öffnungsschritt ist in den Ländern ab dem 8. März abhängig vom Infektionsgeschehen möglich.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Öffnung des Einzelhandels. Dabei ist die Zahl der Kunden im Geschäft begrenzt – auf eine Kundin oder einen Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter.
  • Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
  • Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Einzelhandel kann mit Terminshopping-Angeboten öffnen („click and meet“): eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche mit Terminbuchung für einen begrenzten Zeitraum.
  • Museen, Galerien, zoologische/botanische Gärten und Gedenkstätten mit Terminbuchung
  • Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren – im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen

Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

Öffnungsschritt 4 – Außengastronomie, Theater, Sport

Der vierte Öffnungsschritt ist abhängig vom Infektionsgeschehen und kann erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Öffnung der Außengastronomie
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest erforderlich.
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest
  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest

Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

Öffnungsschritt 5 – Freizeitveranstaltungen, Einzelhandel, Sport

Der fünfte Öffnungsschritt kann – wiederum in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen – erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Freien
  • Kontaktsport in Innenräumen

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Öffnung des Einzelhandels. Dabei ist die Zahl der Kunden im Geschäft begrenzt – auf eine Kundin oder einen Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter.
  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich (ohne Covid-19-Test)

Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

Tests, Homeoffice und Impfungen

Tests: Bis Anfang April sollen Corona-Testmöglichkeiten deutlich ausgeweitet werden. Jeder soll mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können. Wer positiv getestet wird, muss sich isolieren und einen zuverlässigeren PCR-Test machen. Beide Tests sollen gratis sein.

Homeoffice: Die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten wann immer möglich das Arbeiten daheim zu erlauben, soll bis zum 30. April verlängert werden.

Impfungen: Ab der zweiten Märzwoche soll es Regelungen geben, damit auch einzelne niedergelassene Ärzte Menschen gegen Corona impfen können. Ab Ende März/Anfang April sollen die Haus- und Fachärzte mit impfen und dabei auch über die Priorisierung vor Ort entscheiden.

Lesen Sie HIER den Beschluss in voller Länge.

Weitere Lockdown-Perspektiven am 24. März

Über die Perspektiven für weitere Bereiche wie Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wollen Bund und Länder bei ihrer nächsten Sitzung voraussichtlich am 24. März beraten. Dabei soll die angelaufene Teststrategie, das Impfen, die Verbreitung von Virusmutanten und andere Einflussfaktoren berücksichtigt werden.

Epidemische Lage um drei weitere Monate verlängert

Die wegen der Corona-Pandemie ausgerufene epidemische Lage von nationaler Tragweite gilt für weitere drei Monate bis Mitte des Jahres weiter. Der Bundestag beschloss am Donnerstag (4. März) in namentlicher Abstimmung das Gesetz, mit dem die Notlage über Ende März hinaus bis zum 30. Juni verlängert wird.

Sollte bis dahin kein neuerlicher Beschluss zur Fortsetzung gefasst werden, läuft die Regelung dann aus. Für die Vorlage stimmten 368 Abgeordnete, 293 stimmten dagegen.

Die epidemische Notlage ist die Grundlage für die Kontaktbeschränkungen und Schließungen in der Corona-Pandemie, für die die Länder zuständig sind. Das Gesetz enthält noch weitere Neuerungen – unter anderem schreibt es fest, dass sich die Beschränkungen künftig nicht mehr nur am Inzidenzwert orientieren müssen, sondern auch andere Kennzahlen berücksichtigen können, wie etwa den R-Wert und den Fortschritt bei den Impfungen.

Angela Merkel sieht Deutschland ein weiteres Mal an der Schwelle zu einer neuen Phase der Corona-Pandemie. Nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder am Mittwochabend ermahnte sie die Menschen in Deutschland eindringlich, trotz mehr Corona-Tests weiter Abstand zu halten und Masken zu tragen.

„Wir werden in den nächsten Tagen natürlich dann erleben, dass die britische Mutation dann die dominante Mutation wird und das ursprüngliche Virus verschwindet“, sagte Merkel. „Und deshalb befinden wir uns in einer sehr heiklen Phase, und deshalb wird es auch darauf ankommen, dass alle anderen Kontaktbeschränkungen und alle anderen AHA-Regeln und alles, was wir uns eingewöhnt haben in der Pandemie, akkurat eingehalten wird.“

Auch Tests erlaubten nicht, die Abstandsregeln nicht einzuhalten. AHA stehe für Abstand halten, Hygiene beachten und im Alltag Maske tragen. (bt/afp/nmc)



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