Gauland kritisiert AfD-Bundesschiedsgericht nach Kalbitz-Urteil

Titelbild
Alexander Gauland (AfD) bei einem Interview in Berlin.Foto: Reutersvideoscreenshot
Epoch Times27. Juli 2020

Der AfD-Bundestagsfraktionschef und Ehrenvorsitzende Alexander Gauland hat dem AfD-Bundesschiedsgericht nach dessen Urteil im Fall Andreas Kalbitz die Neutralität und Qualität abgesprochen. „Leider ist es um die Parteigerichtsbarkeit nicht gut bestellt, und daher werde ich mich in diesem Fall einzig und allein nach den Entscheidungen und Urteilen der ordentlichen Gerichtsbarkeit richten“, sagte Gauland der „Welt“. „Denn beim Bundesschiedsgericht geht es offensichtlich um bestimmte politische Interessen, die hier aber nichts zu suchen haben dürfen.“

Gauland lehnt beide Entscheidungen des Schiedsgerichts in dieser Sache ab, sowohl die vor einigen Wochen ergangene Zurückweisung von Kalbitz‘ Eilantrag gegen die Annullierung seiner AfD-Parteimitgliedschaft als auch die Bestätigung der Annullierung im Urteil des Hauptsacheverfahrens vom vergangenen Samstag: „Ich halte das Urteil des Bundesschiedsgerichts zum Fall Andreas Kalbitz für genauso falsch wie die vom selben Gericht zuvor ausgesprochene Ablehnung seines Eilantrags gegen die Annullierung seiner Mitgliedschaft.“ Gauland nannte inhaltliche Gründe für seine Kritik an dem Urteil.

In der Sache bestätigte das AfD-Bundesschiedsgericht eine mehrheitliche Entscheidung des AfD-Bundesvorstands mit Gegenstimmen und Enthaltung von Mitte Mai, wonach Kalbitz Parteimitgliedschaft nichtig sei, weil er bei seinem AfD-Eintritt 2013 frühere Mitgliedschaften in der neonazistischen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) sowie bei den Republikanern verschwiegen habe. Wobei Kalbitz die Republikaner-Mitgliedschaft einige Jahre nach seinem AfD-Eintritt offengelegt hatte.

Zu diesem Themenkomplex sagte Gauland: „Ich höre, dass die Parteirichter nur noch über die Frage der Mitgliedschaft bei den Republikanern entschieden hätten, weil die HDJ-Mitgliedschaft nicht zu beweisen gewesen wäre.“ Es sei jedoch „absurd“, das vorübergehende Verschweigen einer früheren Mitgliedschaft bei den Republikanern zur Grundlage einer Annullierung der AfD-Mitgliedschaft zu machen. „Schließlich gibt es auch andere hochrangige Parteimitglieder der AfD, die früher bei den Republikanern waren.“ (dts)



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