AfD-Fraktionschef Gauland: Verfassungsschutz handelt politisch gesteuert

Der Verfassungsschutz werde missbraucht, um die AfD aus der politischen Diskussion auszuschließen. "Es kommt ja nicht von ungefähr, nachdem Politiker im Bundestag, wie Herr Kahrs und Herr Schulz ununterbrochen die Beobachtung der AfD gefordert haben, handelt der Verfassungsschutz", so Gauland im "Bericht aus Berlin".
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Alexander Gauland, Fraktionsvorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion.Foto: Bodo Schackow/dpa
Epoch Times15. September 2019

AfD-Partei- und Fraktionschef Alexander Gauland hält das Vorgehen des Verfassungsschutzes auf Bundes- und Länderebene gegen seine Partei für politisch gesteuert.

Der Verfassungsschutz ist keine Organisation, die unabhängig vom politischen Geschehen in dieser Republik tätig ist“, sagte er dem ARD-Hauptstadtstudio im sogenannten „Sommerinterview“.

Das heiße, wenn der Druck aus der Politik, die auch über Karrieren bestimme, so stark sei, sei es doch klar, dass der Verfassungsschutz sich auf die Seite derjenigen stelle, wo der Verfassungsschutz das Gefühl habe: „wir müssen da was tun“.

Der Verfassungsschutz werde missbraucht, um die AfD aus der politischen Diskussion auszuschließen. „Es kommt ja nicht von ungefähr, nachdem Politiker im Bundestag, wie Herr Kahrs und Herr Schulz ununterbrochen die Beobachtung der AfD gefordert haben, handelt der Verfassungsschutz“, so Gauland im „Bericht aus Berlin“.

Er könne nicht sagen, aus welchem Grund die AfD nun auch in Niedersachsen als Prüffall der Verfassungsschützer behandelt werde.

Verwaltungsgericht Köln untersagt Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Bezeichnung „Prüffall“

Das Verwaltungsgericht Köln hatte es dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Ende Februar untersagt, sich in Bezug auf die AfD zu äußern oder zu verbreiten, diese werde als „Prüffall“ bearbeitet.

Die Richter begründeten ihren mittlerweile rechtskräftigen Beschluss damit, eine derartige öffentliche Einstufung beeinträchtige die AfD in ihrer grundgesetzlich geschützten Parteienfreiheit und ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Im März teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit, es werde die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts akzeptieren, das der Behörde die Nennung als „Prüffall“ untersagt hatte.

Stattdessen will sich die Behörde nach Angaben ihres Präsidenten Thomas Haldenwang darauf konzentrieren, den rechtsnationalen Parteiflügel und die Nachwuchsorganisation der AfD zu durchleuchten.

AfD-Eilantrag stattgegeben

Das Gericht hatte im Februar einem Eilantrag der Partei stattgegeben. Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Dies habe „einen stigmatisierenden Charakter“, monierte die Partei.

Auch das Gericht vertrat die Auffassung, der Bezeichnung „Prüffall“ komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei „rechtswidrig und auch unverhältnismäßig“.

Laut Gauland gebe es keine Initiative des Bundesverfassungsgerichts, dass die AfD nicht verfassungstreu sei.

Von daher akzeptiere ich den Verfassungsschutz nicht als eine unabhängige gerichtliche Behörde“, so Gauland.

(dts)



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