GdP: Einheitliche Regeln für Bodycam-Einsatz nötig

Seit einem Jahr gibt es eine Gesetzesgrundlage für den Einsatz von Bodycams bei der Bundespolizei. Dort und bei der Bahn ist man zufrieden mit dem Hilfsmittel. Eine Analyse zeigt die Grenzen.
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Ein Bundespolizist präsentiert bei einem Pressetermin in Berlin eine neue Mini-Kamera.Foto: Paul Zinken/Illustration/dpa
Epoch Times30. März 2018

Beim Einsatz von Körperkameras (Bodycams) setzt sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) für bundesweit möglichst einheitliche Bedingungen ein.

Derzeit zeichne sich jedoch ab, dass die gesetzlichen Vorschriften dazu von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein werden, sagte GdP-Sprecher Michael Zielasko der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Die Gewerkschaft befürworte generell Bodycams. Es habe sich gezeigt, dass ihr Einsatz die Aggressivität von Angreifern mindert. Sie dienten auch dazu, Straftaten zu verfolgen und aufzuklären. Die GdP wolle jedoch „keine flächendeckende Videoüberwachung“. Insofern stehe man der Plänen Bayerns, ihre Polizisten flächendeckend mit Körperkameras auszustatten, skeptisch gegenüber.

Der Gesetzgeber hatte vor einem Jahr die Voraussetzung für das Tragen von körpernahen Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten (Bodycams) bei der Bundespolizei geschaffen. Am 31. März 2017 billigte der Bundesrat die entsprechende Änderung des Bundespolizeigesetzes. Sie trat am 16. Mai in Kraft.

Nach positiven Tests will die Bundespolizei nun 2300 Körperkameras beschaffen. Die GdP dringt jedoch darauf, offene Fragen zum Datenschutz für die Beamten zu klären und zu den Zugriffsmöglichkeiten auf die Aufnahmen durch Vorgesetzte. Auch bei der Deutschen Bahn gab es Pilotversuche in Berlin und Köln, die erfolgreich verliefen. Das Unternehmen will die Kameras an Bahnhöfen deshalb schrittweise verstärkt einsetzen.

Die Bahngewerkschaft EVG unterstützt das. Die Kollegen seien mit den Körperkameras „hochzufrieden“, sagte ein EVG-Sprecher. Sobald die Kamera eingeschaltet werde, beruhigten sich Konfliktsituationen meistens. Außerdem könne man so das Geschehen „gerichtsfest“ festhalten.

Die Berliner Datenschutzbehörde bestätigte in ihrem Jahresbericht 2017, „dass Übergriffe auf Bahnpersonal, das mit einer Bodycam ausgestattet war, deutlich gegenüber konventionellen Streifen zurückgegangen sind“. Sonst allerdings kommt das Amt der Beauftragten Maja Smoltczyk zu einem kritischen Urteil über das Pilotprojekt bei der Bahn von Sommer 2016 bis Frühjahr 2017.

Die Auswertung des Projekts zeige, dass die Bodycams nicht geeignet seien, um die Sicherheit von Fahrgästen zu erhöhen. „Im gesamten Projektzeitraum wurde kein Fall festgestellt, in dem eine Bodycam zur Sicherheit der Fahrgäste beigetragen hat“, heißt es im gerade veröffentlichten Report. Auch hätten weder Verstöße gegen das Hausrecht noch Sachbeschädigungen verhindert werden können. Zudem hätten die Aufnahmen auch keine Schadenersatzansprüche gegen die Verursacher ermöglicht. (dpa)



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