GdP-Kritik: Polizei darf Grenzen nicht schützen - soll aber Folgen des fortwährenden Rechtsbruchs verwalten
Seehofer erntet massive Kritik von der GdP: Auf der einen Seite dürfe man keine volle Grenzpolizei sein, andererseits aber die Folgen einer "fortwährenden rechtsaussetzenden Entscheidung verwalten", kritisiert die Polizeigewerkschaft.

Die Polizei in Bayern kontrolliert einen illegalen Migranten.
Foto: GUENTER SCHIFFMANN/AFP/Getty Images
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) droht ein massiver Konflikt mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP).
In den geplanten „Ankerzentren“ für Flüchtlinge, in denen Neuankömmlinge und Abzuschiebende zusammengesperrt würden, würde „ein erhebliches Aggressions- und Gefährdungspotenzial heranwachsen“, heißt es in einem Brief der GdP an die Fraktionen von Union, SPD, FDP, Grünen und Linken im Bundestag, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben) berichten.
Darin warnt die Gewerkschaft, die Bundespolizei wolle „keine Lagerpolizei“ sein.
Die GdP kritisiert, dass Seehofer eine Grundsatzentscheidung seines Amtsvorgängers Thomas de Maizière (CDU) nicht zurückgenommen habe.
Dieser hatte auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise am 13. September 2015 angewiesen, aus humanitären Gründen Flüchtlingen aus sicheren Drittstaaten nicht die Einreise zu verweigern und zurückzuschieben. Das aber sei für die Bundespolizisten „absurd und ein politischer Ball paradox“, heißt es in dem Schreiben.
Auf der einen Seite dürfe man keine volle Grenzpolizei sein, andererseits aber die Folgen einer „fortwährenden rechtsaussetzenden Entscheidung verwalten“, kritisiert die GdP.
Die „Ankerzentren“ seien mit dem deutschen Recht unvereinbar. Auch bringe die „Internierung oder Freiheitsentziehung“ keine schnelleren Asyl-Entscheidungen.
Womöglich plane die Regierung mit den Lagern sogar „eine Haft ohne richterlichen Vorbehalt“. Das aber würde gegen das Grundgesetz verstoßen. (dts)
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