GdP: Suizidrate bei Polizei fast doppelt so hoch wie in Bevölkerung – Untersuchung erforderlich

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PolizeibeamteFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times5. November 2020

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schätzt, dass die Zahl der Suizide unter Polizisten in Deutschland fast doppelt so hoch ist wie in der Gesamtbevölkerung.

„Viele dienstliche Erlebnisse sind belastend: Schwere Verkehrsunfälle, die Bearbeitung von Kinderpornografie, der Einsatz in sozialen Brennpunkten – kurzum: vieles, was den polizeilichen Alltag ausmacht“, sagte Michael Mertens, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Mertens forderte, dass bundesweit valide Zahlen erhoben werden.

„Wir müssen wissen, wie groß das Problem ganz genau ist und brauchen eine belastbare Statistik“. Die GdP kritisiert zudem, dass erheblicher Nachholbedarf innerhalb der Polizeien beim Arbeitsschutz bestehe. „Das betrifft insbesondere die Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Erkrankungen. Das muss sich dringend ändern“, so Mertens.

Schließlich sei die sogenannte Gefährdungsbeurteilung auch gesetzlich im Arbeitsschutz vorgeschrieben. „Arbeitsschutz ist teuer, am Ende ist er aber gewinnbringend, weil er Erkrankungen vorbeugt.“

43 Prozent der Frühverrentungen aufgrund psychischer Erkrankungen

Fachleute machen indes Depressionen für immer mehr Frühverrentungen verantwortlich. Laut der Stiftung Deutsche Depressionshilfe wurden vor 35 Jahren noch lediglich neun Prozent aller Frühverrentung auf psychische Erkrankungen zurückgeführt.

Heute sind es 43 Prozent. Und das nicht, weil es tatsächlich mehr Erkrankungen gebe, sondern weil sich mehr Betroffene Hilfe suchen und Ärzte Depressionen häufiger erkennen und nicht hinter anderen Diagnosen verstecken.

Immerhin: In den vergangenen 35 Jahren hat sich die Zahl der Suizide laut Depressionshilfe in Deutschland von insgesamt 18.000 jährlich auf rund 9.400 fast halbiert. Dass es valide Zahlen zu Suiziden innerhalb der Polizei bis heute in vielen Bundesländern nicht gibt, hat unterschiedliche Gründe, wie Recherchen der Funke-Mediengruppe ergaben.

So müssen die Angehörigen den Arbeitgebern erst mitteilen, dass es sich bei dem Tod auch tatsächlich um einen Suizid handele – und selbst dann sei ein Zusammenhang mit dem Polizeidienst nicht immer zweifelsfrei erkennbar. (dts)



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