Gegen Fahrverbotsurteil: Baden-Württemberg zieht vor Bundesverwaltungsgericht 

Ende Juli verhängte das Stuttgarter Verwaltungsgericht Fahrverbote für Stuttgart – das Urteil sorgte bundesweit für Furore. Nun will Baden-Württembergs Regierung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Revision einlegen.
Titelbild
Auspuff (Symbolbild).Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Epoch Times2. Oktober 2017

Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg will sich juristisch gegen das umstrittene Fahrverbotsurteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes wehren. „Wir stehen hier vor einer Situation, die schwierige Rechtsfragen und auch Rechtsunsicherheiten aufwirft“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Montag zur Begründung. Deshalb werde das Verkehrsministerium beauftragt, beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Revision einzulegen, teilte die Landesregierung mit.

Das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes, das zur Luftreinhaltung auch Fahrverbote verlangt, hatte Ende Juli bundesweit für Wirbel gesorgt. Mit der Sprungrevision erhält es nun keine Rechtskraft und wird vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig neu verhandelt.

Bundesregierung stellte keine Blaue Plakette bereit

„Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart müsste die Bundesregierung uns als Land das Instrument der Blauen Plakette baldmöglichst an die Hand geben, um die Schadstoffgrenzwerte in Stuttgart so schnell wie möglich einhalten zu können“, erklärte Kretschmann weiter.

Da die Bundesregierung dies bisher nicht ermöglicht habe, bliebe dem Land dem Urteil zufolge nur, selbst eine „Blaue Umweltzone in eigener Verantwortung“ einzurichten. „Doch ob das rechtlich überhaupt möglich ist, darüber besteht in der Rechtsprechung große Ungewissheit“, erklärte Kretschmann. „Wir halten das auch selbst für juristisch fragwürdig.“

Deutsche Umwelthilfe: Stuttgarts Regierung soll Sofortmaßnahmen einleiten

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht geklagt hatte, reagierte gelassen auf die Ankündigung Kretschmanns. So sehr die DUH auch auf die Anerkennung des Urteils und damit Dieselfahrverbote ab dem 1. Januar gehofft habe, „können wir auch mit der Zustimmung der Landesregierung zur Sprungrevision leben“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Zugleich könne es nicht sein, dass den „von Dieselabgasgiften betroffenen zehntausenden Menschen im Stuttgarter Kessel ein weiterer giftiger Diesel-Winter zugemutet wird“. Deshalb fordere die DUH Kretschmann und Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) dazu auf, bereits zu Beginn des Winterhalbjahres mit Sofortmaßnahmen die Belastung mit Stickstoffdioxiden zu reduzieren – unter anderem durch Nachrüstungen und ein Einfahrtverbot für alle Diesel mit temperaturgesteuerter Abschaltung der Abgasreinigung bei weniger als zehn Grad Celsius.

Kretschmann erwartet „zeitnahe Klärung“ in Leipzig

Kretschmann, der sich ebenso wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und weitere Spitzenpolitiker von Union und SPD in der Vergangenheit gegen Fahrverbote ausgesprochen hatte, rechnet nun in Leipzig mit einer raschen Urteilsfindung. Da das Bundesverwaltungsgericht für den 22. Februar 2018 einen vergleichbaren Rechtsstreit angesetzt habe, erwarte er eine „zeitnahe Klärung“, erklärte der Ministerpräsident. Parallel werde die Landesregierung „alles tun, um dem Gesundheitsschutz durch entsprechende Maßnahmen Rechnung zu tragen.“ (afp)



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