Geheimes Gutachten: „Systematische schwerwiegende Gesetzesverstöße“ des BND – allein in Bad Aibling

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, hat dem Bundesnachrichtendienst (BND) einem Medienbericht zufolge systematische Gesetzesverstöße vorgeworfen. Sie kritisiert schwerwiegende Rechtsverstöße und massive Beschränkungen ihrer Kontrollkompetenz.
Titelbild
Radarkuppeln auf dem Gelände der BND-Abhörstation in Bad Aibling.Foto: Angelika Warmuth/dpa
Epoch Times2. September 2016
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, hat dem Bundesnachrichtendienst (BND) einem Medienbericht zufolge systematische Gesetzesverstöße vorgeworfen.

In einem geheimen Gutachten, das NDR und WDR einsehen konnten, heißt es demnach, der BND habe „ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten erhoben und systematisch weiter verwendet“, wie die ARD am Donnerstagabend berichtete. Das 60-Seiten-Gutachten sei auf den März 2016 datiert.

„Der BND hat meine Kontrolle rechtswidrig mehrfach massiv beschränkt. Eine umfassende, effiziente Kontrolle war mir daher nicht möglich“, schreibt Voßhoff darin dem Bericht zufolge. Insbesondere bei der Prüfung der umstrittenen Selektoren-Listen habe der BND die Arbeit der Beauftragten blockiert. Selektoren sind etwa Telefonnummern oder Mail-Adressen, nach denen in Datenbanken gezielt gesucht wird.

In mehrfacher Hinsicht erhebe der BND mit Hilfe einer Software des US-Geheimdienstes NSA personenbezogene Daten, die für seine Aufgabenerfüllung nicht erforderlich seien, zitieren NDR und WDR aus dem Bericht. In zwei Datenbanken verarbeite der BND Selektoren-Anfragen der NSA, die nutzlos für die Arbeit des deutschen Nachrichtendienstes seien und die der Dienst offenbar auch nicht weiter überprüfe, was ein Verstoß gegen das BND-Gesetz sei.

In der Summe halte Voßhoff die Gesetzesverstöße für so schwerwiegend, dass der BND wohl weite Teile seiner Telekommunikations-Überwachung in Bad Aibling einstellen müsste. Als Reaktion auf die NSA/BND-Spähaffäre soll die Rechtsgrundlage geändert werden. Ein Gesetzesentwurf ist bereits in den Bundestag eingebracht worden.

(dpa)


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