„Gelbes Heft“: Neue Kinderarzt-Regelung kommt ab September

Mit dem Inkrafttreten des neuen Programms für die Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9) wird auch das vollständig überarbeitete gelbe Untersuchungsheft eingeführt.
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BabyFoto: Fiona Goodall/Getty Images
Epoch Times19. August 2016

Ab September gelten neue Regelungen für den Besuch beim Kinderarzt: Mit dem Inkrafttreten des neuen Programms für die Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9) wird auch das vollständig überarbeitete gelbe Untersuchungsheft eingeführt, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe rechnet mit einer deutlichen Verbesserung der kinderärztlichen Vorsorge: „Das gelbe Kinderuntersuchungsheft gehört in Deutschland mittlerweile wie der erste Zahn und die ersten Gehversuche zur Kindheit dazu“, sagte der CDU-Politiker den Funke-Zeitungen. „Mit dem neuen Kinderuntersuchungsprogramm gehen wir einen wichtigen Schritt zur weiteren Verbesserung der Gesundheit unserer Kinder.“

Die neuen gelben Hefte stünden ab dem 1. September zur Verfügung. Gröhe betonte, dass die Beratung zum Impfschutz künftig verbindlicher Bestandteil der U-Untersuchungen sei: „Damit wollen wir dazu beitragen, dass wichtige Schutzimpfungen rechtzeitig und vollständig vorgenommen werden“, so der Minister.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßte die Neureglung ebenfalls als „wichtigen Schritt“ zur besseren Beurteilung der Gesundheit der Kinder. Verbesserungen gibt es nach Angaben des BVKJ vor allem bei den Untersuchungen zur Entwicklung der Sprache, der Fein- und Grobmotorik sowie der Sehleistung.

Den Kinderärzten geht die Reform jedoch nicht weit genug: „Wir sind enttäuscht, dass die Kassen nicht bereit waren, auch die psycho-soziale Entwicklung und die Früherkennung von Verhaltensauffälligkeiten in das Heft zu übernehmen“, sagte BVKJ-Präsident Thomas Fischbach den Funke-Zeitungen.

Der Berufsverband rechnet damit, dass die meisten Kinder- und Jugendärzte das neue gelbe Heft direkt ab 1. September einführen werden. Ärgerlich sei allerdings, dass die Honorarfrage für die neuen Leistungen noch nicht endgültig geklärt sei. Hintergrund: Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres haben Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung gefährden.

Von der U1 bis zur U9 sind alle Früherkennungsmaßnahmen reguläre Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Im gelben Kinderuntersuchungsheft werden die Befunde von den Ärzten dokumentiert. Das Heft wird den Eltern nach der Geburt übergeben.

(dts Nachrichtenagentur)



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