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Länder ließen Muskeln spielen

Geld aus Sondervermögen: Bundesrechnungshof warnt vor Kontrollverlust bei Infrastruktur-Milliarden

Der Bundesrechnungshof hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen scharf kritisiert. Milliarden fließen laut den Prüfern ohne ausreichende Vorgaben, Erfolgskontrollen und Rückforderungsrechte. Damit drohe ein massiver Kontrollverlust bei der Mittelvergabe.

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Der Bundesrechnungshof beanstandet fehlende Kontrollmechanismen bei der Vergabe von Infrastruktur-Milliarden.

Foto: Andreas Rentz/Getty Images

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Lesedauer: 4 Min.


In Kürze:

  • Bundesrechnungshof kritisiert fehlende Kontrolle und Vorgaben bei Infrastruktur-Milliarden
  • Gefahr von Doppel- und Fehlförderungen
  • Länder und Kommunen sollen über 100 Milliarden Euro erhalten – mit großem Spielraum
  • Bundestag soll Nachbesserungen für Transparenz und Wirtschaftlichkeit beschließen

 
Der Bundesrechnungshof hat massive Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen geübt. Insgesamt 100 Millionen Euro will der Bund diesen aus dem Sondervermögen Infrastruktur zukommen lassen. Das Kabinett hatte den Entwurf am 2. Juli beschlossen. Am Montag, 8. September, stellten die Rechnungsprüfer ihr Gutachten dazu vor.

Keine Erfolgskontrolle bei Infrastruktur-Milliarden für Länder und Kommunen

Wie der „Spiegel“ berichtet, lasse es der Entwurf an klaren Vorgaben an die Empfänger fehlen, die Mittel in sparsamer und effizienter Weise zu nutzen. Der Bund stelle nirgendwo klar, dass bereits geplante Maßnahmen von Ländern und Kommunen selbst zu finanzieren seien. Mittel aus dem Sondervermögen sollten sie nur zusätzlich zu diesen ausgeben dürfen.
Es sei keine Erfolgskontrolle vorgesehen, außerdem habe sich der Bund kein Recht vorbehalten, eine Förderung für unwirtschaftliche Vorhaben zu verweigern. Unterm Strich sei der Entwurf hinsichtlich der Definition und der Einhaltungspflicht erforderlicher Erfolgsfaktoren „substanzlos“. De facto öffne man der Doppelförderung Tür und Tor. Auch verzichte der Bund auf das Recht, Förderungen bei nicht längerfristig nutzbaren Investitionen zurückzufordern.
Am 2. Juli hatte das Bundeskabinett den nun beanstandeten Entwurf beschlossen. Die Länder und Kommunen sollen vor Ort in „Modernisierung und Zukunftsfähigkeit“ investieren können. Vorhaben können Bildung und Verkehr ebenso betreffen wie Energie, Digitalisierung, Klimaschutz, Gesundheitswesen oder Wohnungsbau.

Klingbeil lobt Flexibilität der Regelung

Der Gesetzentwurf setzt Artikel 143h Absatz 2 des Grundgesetzes einfachgesetzlich um. Damit schafft er die Grundlage, die es Bund, Ländern und Kommunen ermöglicht, bis zu 100 Milliarden Euro in Infrastrukturprojekte zu investieren. Die Verteilung soll nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgen. Die Verantwortung für eine zweckgemäße Verwendung liege bei den Ländern. Dazu kommt ein struktureller Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent für die Länder.
Eine Finanzierung von Investitionsmaßnahmen auf diesem Wege ist möglich, sofern diese nicht bereits vor dem 1. Januar 2025 begonnen habe. Der zeitliche Rahmen für die Bewilligung von Maßnahmen nach dem Gesetzentwurf reicht bis Ende 2036.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärte, durch das Gesetz stärke man „unmittelbar die Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen“. Man schaffe dabei „Flexibilität und pragmatische Regelungen, damit schnell und zielgerichtet investiert werden kann“. Zu viel Flexibilität aus Sicht des Bundesrechnungshofs. Er fordert klare Anpassungen im Sinne gesamtstaatlicher Interessen.

Länder sichern sich Milliarden für Infrastruktur – ohne Pflichtquote zugunsten der Kommunen

Den Rechnungsprüfern ist bewusst, dass die hohe Summe und die Flexibilität beim Umgang ein bewusstes Zugeständnis an die Länder war. Diese mussten im Bundesrat grünes Licht für die Grundgesetzänderung geben. Der Bundesrechnungshof befürchtet nun einen Kontrollverlust bezüglich der weiteren Verwendung der Mittel durch die Begünstigten.
Er fordert nun eine Nachbesserung des Entwurfs. Diese solle sicherstellen, dass die Mittel, die an Länder und Kommunen gehen, „nur für zusätzliche Investitionen verwendet werden“. Zudem sei zu gewährleisten, dass „diese Mittel wirtschaftlich, nachhaltig und zielgerichtet eingesetzt werden“.
Fehlende Kontrollmaßnahmen der komplett aus Krediten des Bundes finanzierten Zuflüsse stellten das Erreichen des Ziels infrage. Dieses bestehe in einer Verbesserung der Infrastruktur und einer Überwindung des Investitionsstaus. Den Bundestag riefen die Rechnungsprüfer dazu auf, in einem überarbeiteten Gesetzentwurf in jedem Fall Wirtschaftlichkeitsvorgaben und regelmäßige Erfolgskontrollen zu verankern.
Als Bundestag und Bundesrat das schuldenfinanzierte Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz beschlossen hatten, wurden 100 Milliarden den Ländern zugesagt. Ursprünglich war eine Mindestquote von 60 Prozent für Kommunen vorgesehen. Im Kabinettsentwurf fehlt dieser, was der Rechnungshof ebenfalls kritisiert.
Reinhard Werner schreibt für Epoch Times zu Wirtschaft, gesellschaftlichen Dynamiken und geopolitischen Fragen. Schwerpunkte liegen dabei auf internationalen Beziehungen, Migration und den ökonomischen Folgen politischer Entscheidungen.

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