Recht auf Entschädigung bei Verspätungen oder Zugausfällen

Wer am Streiktag Probleme mit der Bahnverbindung hat, hat vielfach die Möglichkeit, sich einen Betrag erstatten zu lassen. Wir haben die Rechte der Kunden zusammengefasst.
Nach der Ablehnung des Angebots durch die EVG bereitet sich die Bahn vorsorglich auf Warnstreiks vor.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Epoch Times23. März 2023

Am Montag werden Fern- und Nahverkehr der Bahn bundesweit bestreikt: Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi haben Beschäftigte des Verkehrsgewerbes und wichtiger Infrastrukturbereiche „in einen ganztägigen Arbeitskampf“ gerufen. Die Bahn geht von „massiven Auswirkungen“ aus. Wenn Züge ausfallen, deutlich zu spät kommen oder dadurch der Anschluss verpasst wird, haben Fahrgäste ein Recht auf Entschädigung.

Wann gibt es Entschädigung?

Wer mindestens eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, bekommt 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden muss das verantwortliche Bahnunternehmen 50 Prozent des Preises erstatten. Fahrgäste können laut Bahn zwischen einem Gutschein oder der Auszahlung des Betrags wählen.

Bei einer absehbaren Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort können Fahrgäste einen anderen Zug nehmen. Dabei können auch höherwertige Züge benutzt werden, sofern sie nicht reservierungspflichtig sind. Das Ticket dafür muss erst bezahlt werden, der gezahlte Aufpreis wird aber zurückerstattet.

Zeitkarten werden pauschal ab einer Verspätung von mindestens einer Stunde entschädigt – da Beträge unter vier Euro nicht ausgezahlt werden, müssen Fahrgäste meist Verspätungen gesammelt einreichen.

Kann ich die Fahrt abbrechen?

Wenn absehbar ist, dass der Zug mindestens eine Stunde später als geplant am Ziel ist, dürfen Fahrgäste von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Wer schon unterwegs ist und die Fahrt abbricht, kann sich den nicht genutzten Teil erstatten lassen. Wer zum Ausgangsbahnhof zurückfährt, bekommt den vollen Preis zurück.

Wie komme ich an mein Geld?

Ansprüche können innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Das dazu notwendige Fahrgastrechte-Formular gibt es direkt im verspäteten Zug, im Reisezentrum und am Informationsschalter der Bahn oder online zum Herunterladen. Außerdem ist eine digitale Rückerstattung möglich: Wenn das Ticket online oder mobil gekauft wurde, kann die Entschädigung über das eigene Kundenkonto in der Bahn-App oder auf bahn.de beantragt werden.

Die Bahn empfiehlt, sich Verspätungen von Zugbegleitern oder Mitarbeitern im Reisezentrum bestätigen zu lassen. Verbraucherschützer raten zudem dazu, Fotos von Anzeigetafeln zu machen, auf denen die verspäteten oder gestrichenen Züge stehen, oder Screenshots aus der App oder von der Internetseite zu erstellen.

Mit diesen Belegen, der Fahrkarte und dem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular kann die Reise reklamiert werden. Die Unterlagen können digital oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte gesandt oder im Reisezentrum abgegeben werden. Bei der Deutschen Bahn gekaufte grenzüberschreitende Tickets oder nicht bestätigte Verspätungen sowie Erstattungen bei Zeitkarten werden ausschließlich vom Servicecenter bearbeitet.

Was steht mir noch zu?

Wer nachts an einem Bahnhof strandet und nicht weiterkommt, hat Anspruch auf eine Ersatzbeförderung, die bis zu 80 Euro kosten darf, oder im schlimmsten Fall auf eine Unterkunft und einen Transport dorthin. Die Bahn weist darauf hin, dass ein von ihr organisierter Transport oder eine von ihr organisierte Übernachtungsmöglichkeit grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative haben. Letztere wird nicht erstattet – es sei denn, der Fahrgast konnte bei der Bahn niemanden mehr erreichen. (afp/red)



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