Generalbundesanwalt: Akte NSU wird mit Urteil „für uns nicht geschlossen sein“

Mit dem Urteil im Münchner NSU-Prozess ist nach Einschätzung von Generalbundesanwalt Peter Frank kein Schlussstrich unter die Ermittlungen gezogen worden.
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Außenaufnahme der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. In dem Gebäude ist der Generalbundesanwalt untergebracht.Foto: Uli Deck/Archiv/dpa
Epoch Times11. Juli 2018

Mit dem Urteil im Münchner NSU-Prozess ist nach Einschätzung von Generalbundesanwalt Peter Frank kein Schlussstrich unter die Ermittlungen zum rechtsextremem Nationalsozialistischen Untergrund gezogen. „Die Akte NSU wird mit dem heutigen Urteil für uns nicht geschlossen sein“, sagte Frank am Mittwoch dem Sender SWR 2. „Wir haben auch während des Prozesses unsere Ermittlungen zur Struktur des NSU fortgeführt.“

„Das ist für uns heute deswegen auch kein Schlussstrich“, fügte Frank hinzu. Der Chef der obersten Anklagebehörde betonte zugleich, das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und vier mutmaßliche NSU-Helfer bestätige „im Wesentlichen“ die Anklage der Bundesanwaltschaft und auch deren Schlussanträge in dem Prozess.

Die Ankündigung von Anwälten Zschäpes, gegen das Urteil Revision einzulegen, habe die Anklagebehörde erwartet, sagte Frank. Das OLG München hatte Zschäpe am Mittwoch unter anderem wegen zehnfachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und zudem die besondere Schwere ihrer Schuld fest. Die vier als NSU-Helfer mitangeklagten Männer verurteilte das Oberlandesgericht zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren.

Frank räumte ein, auch für die Bundesanwaltschaft seien „nach dieser Hauptverhandlung noch Fragen offen. Fragen, die auch seitens der Nebenklage der Angehörigen der Opfer gestellt wurden“. So hätten die Angehörigen die Frage nach Unterstützernetzwerken des NSU vor Ort gestellt.

Die Bundesanwaltschaft habe bei ihren Ermittlungen „bislang keine konkreten eindeutigen Beweise gefunden, dass es ein deutschlandweites Unterstützernetzwerk gab“, sagte Frank. „Aber diese Fragen sind natürlich da. Und wir werden im Rahmen unserer Ermittlungen, wenn wir neue Ansatzpunkte bekommen, diesen auch nachgehen.“ (afp)



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