Generalbundesanwalt bestätigt Anklage gegen rechtsextreme Gruppe Freital

Der Generalbundesanwalt hat die Anklageerhebung gegen acht Mitglieder der rechtsextremen Gruppe Freital aus Sachsen wegen Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung bestätigt.
Epoch Times15. November 2016

Der Generalbundesanwalt hat die Anklageerhebung gegen acht Mitglieder der rechtsextremen Gruppe Freital aus Sachsen wegen Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung bestätigt. Spätestens im Juli 2015 hätten sich die acht Beschuldigten mit weiteren Gleichgesinnten zusammengeschlossen mit dem Ziel, Sprengstoffanschläge auf Asylheime sowie auf Wohnungen, Büros und Autos von Politikern zu begehen, teilte die Bundesanwaltschaft am Dienstag in Karlsruhe mit.

Zuständig ist der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden. Angeklagt wurden demnach sieben Männer im Alter zwischen 19 und 38 Jahren sowie eine 28-jährige Frau. Die Beschuldigten Timo S. und Patrick F., die Anfang 2015 zunächst eine „Bürgerwehr“ gegründet hatten, hält die Bundesanwaltschaft für die Rädelsführer.

Sie hätten „die zentrale Führungsposition“ innerhalb der Vereinigung übernommen. Zudem seien sie „maßgeblich“ für die Planung und Organisation der von der Gruppe Freital verübten Anschläge verantwortlich gewesen.

In der Anklage werden den Beschuldigten mehrere konkrete Anschläge zur Last gelegt, unter anderem auf das Auto eines Stadtrats der Linkspartei, auf eine Flüchtlingsunterkunft in Freital und ein alternatives Wohnprojekt in Dresden.

Der Vorwurf gegen sieben der Beschuldigten lautet auch auf versuchten Mord. Zwar sei niemand ums Leben gekommen, doch hätten die Täter den Tod ihrer Opfer billigend in Kauf genommen. Weiterhin wird den Beschuldigten unter anderem gefährliche Körperverletzung, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Sachbeschädigung zur Last gelegt.

Für den Prozess vor dem OLG wird derzeit auf dem Gelände einer ehemaligen Kaserne in Dresden ein neues Gerichtsgebäude unter anderem mit einem eigenen Zellentrakt ausgebaut. Prozessbeginn dürfte dem OLG zufolge frühestens Anfang kommenden Jahres sein.

Die Ermittlungen gegen die Gruppe Freital waren zunächst von der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden geführt worden. Dabei gab es Vorwürfe von Kritikern, der Fall werde nicht ernst genug genommen. Im April 2016 zog die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe die Ermittlungen an sich. Alle acht Beschuldigten sitzen in Untersuchungshaft. (afp)



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