Generalbundesanwalt bestätigt Kontakt zu Hanau-Attentäter – Todesursache von Mutter und Täter noch unklar

Der mutmaßliche Täter von Hanau adressierte bereits vor Monaten ein Schreiben an den Generalbundesanwalt. Ermittlungsverfahren wurde aber keines eingeleitet.
Epoch Times21. Februar 2020

Generalbundesanwalt Peter Frank hat bestätigt, dass die Bundesanwaltschaft schon im vergangenen November Kontakt mit dem mutmaßlichen Attentäter von Hanau hatte. Damals sei bei seiner Behörde eine Anzeige des Mannes eingegangen.

Er habe darin Strafanzeige gegen eine unbekannte geheimdienstliche Organisation gestellt und darin zum Ausdruck gebracht, dass es eine übergreifende große Organisation gebe, die vieles beherrsche, „sich in die Gehirne der Menschen einklinkt und dort bestimmte Dinge dann abgreift, um dann das Weltgeschehen zu steuern“.

In der Anzeige waren nach Franks Angaben keine rechtsextremistischen oder rassistischen Ausführungen enthalten. Man habe aufgrund dieses Schreibens kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

T-Online schreibt jedoch: „In dem auf den 6. November datierten Dokument, das t-online.de vorliegt, beschrieb Tobias R. allerdings detailreich seine Wahnvorstellungen und auch seine rassistische Abneigung gegen Menschen anderer Herkunft.“

Täter hat mit niemandem über Anschlags-Pläne gesprochen

Zudem sagte Frank, der mutmaßliche Täter habe nach derzeitigem Erkenntnisstand vor seinem Anschlag am Mittwochabend mit niemandem über seine Pläne gesprochen. Bislang gebe es keine Erkenntnisse, dass der 43-Jährige vorher „mit anderen Personen geredet oder um Unterstützung gebeten hat“, sagte Generalbundesanwalt Peter Frank am Freitag in Berlin.

Es sei aber noch Gegenstand der Ermittlungen herauszufinden, ob der mutmaßliche Täter sich „in der realen Welt“ oder virtuell über das Internet über seine Pläne ausgetauscht oder Unterstützung bekommen habe, fügte Frank hinzu. Am Mittwochabend hatte der 43-jährige Tatverdächtige in Hanau neun Menschen getötet, später wurde er ebenso wie seine 72-jährige Mutter tot in seiner Wohnung aufgefunden. In der Wohnung wurden laut Frank auch am Freitag noch Spuren gesichert.

Geprüft würden zurzeit außerdem das Umfeld des Mannes, seine Kontakte im Inland und möglicherweise ins Ausland, sagte der Generalbundesanwalt. Eine weitere Frage sei die nach seinen Internetrecherchen, sagte Frank mit Blick auf mögliche Parallelen zu vergleichbaren Taten. Bislang seien rund 40 Zeugen des Tatgeschehens vernommen worden.

Todesursache der Mutter und des Verdächtigen noch unklar

Frank zufolge hatte der Mann Berechtigungskarten für zwei Waffen, die beide sichergestellt wurden. Geklärt werden müsse unter anderem, ob er mit diesen Waffen seine Opfer getötet habe und ob er selbst damit erschossen worden sei oder sich erschossen habe, sagte Frank. Unklar sei auch noch die Todesursache der Mutter des Verdächtigen.

Die Ermittler werten den Angaben zufolge zurzeit ferner die Finanzen, die Funkzellen- und Telekommunikationsdaten des mutmaßlichen Täters sowie die GPS-Daten des Fluchtfahrzeugs aus. In der Wohnung des Toten seien schriftliche Unterlagen und technische Geräte sichergestellt worden, die ebenfalls ausgewertet würden, sagte Frank.

Nach seinen Angaben hatte der mutmaßliche Täter, der möglicherweise psychisch verwirrt war, im November eine Strafanzeige an die Bundesanwaltschaft übermittelt. Dabei sei es um eine „unbekannte geheimdienstliche Organisation“ gegangen, die sich nach Überzeugung des Absenders „in die Gehirne der Menschen“ einklinke, um „das Weltgeschehen zu steuern“.

Verdächtiger veröffentlichte „Manifest“ auf seiner Homepage

Teile dieser Strafanzeige fänden sich auch in einem „Manifest“ auf der Homepage des Verdächtigen. Allerdings habe der Mann damals keine rassistischen oder  rechtsextremistischen Ausführungen gemacht, sagte Frank. Seine Behörde habe kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Der Generalbundesanwalt bekräftigte seine Aussage vom Vortag, der Verdächtige habe ein „zutiefst rassistisches Weltbild“ gehabt. Er habe die Zuständigkeit für den Fall übernommen, wie es immer der Fall sei, wenn Verfassungsgrundsätze und die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik bedroht seien, erläuterte Frank. (afp/so)



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