„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“: Seehofer will unkooperative Migranten benachteiligen

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Wer nicht alle «zumutbaren Handlungen» vornimmt, um einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz zu erlangen, dem soll künftig unter anderem ein Bußgeld drohen, so Innenminister Horst Seehofer.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Epoch Times11. April 2019

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will eine eigene Kategorie für Migranten schaffen, die sich nach Einschätzung der Behörden nicht genügend um die Beschaffung fehlender Papiere bemühen. Diese „Duldung mit ungeklärter Identität“ würde Betroffene schlechter stellen als regulär Geduldete.

Das geht aus einem Entwurf des Innenministeriums für ein „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Wie die dpa am Mittwochabend erfuhr, soll der Entwurf an diesem Donnerstag an Verbände und die Länder verschickt werden, die nun ihre Stellungnahme abgeben können. Das Bundeskabinett soll wahrscheinlich am kommenden Mittwoch darüber entscheiden.

Wer nicht alle „zumutbaren Handlungen“ vornimmt, um einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz zu erlangen, dem soll künftig unter anderem ein Bußgeld drohen, das Arbeiten in Deutschland wäre nicht erlaubt, eine Ausbildungsförderung entfällt.

Als zumutbar gilt zum Beispiel die rechtzeitige Antragstellung auf Papiere bei den Behörden des Herkunftslandes und unter bestimmten Umständen auch die Erfüllung der Wehrpflicht im Heimatland.

Eine reguläre Duldung bekommen Menschen, die zwar nicht als Asylbewerber anerkannt worden sind, aber auch nicht abgeschoben werden – etwa aus humanitären Gründen.

Abschiebehaft in regulären Gefängnissen bis 2022 möglich

Umstritten war bis zuletzt auch eine von Seehofer geforderte Ausnahmeregelung, die vorübergehend eine Abschiebehaft in regulären Gefängnissen erlaubt. Das soll nun bis zum 1. Juli 2022 möglich sein – weil es aktuell bundesweit nur rund 490 Abschiebehaftplätze gibt. Allerdings sollen die Ausreisepflichtigen nicht gemeinsam mit normalen Häftlingen untergebracht werden.

Ab August 2022 soll es Abschiebehaft im Gefängnis dann nur noch für Ausländer geben, die ausgewiesen werden, weil sie eine Straftat begangen haben. (dpa)



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