Gericht: AfD darf im Münchner Hofbräukeller auftreten

Der Wirt des Münchner Hofbräukellers wurde gerichtlich dazu angewiesen der AfD seine Räume Veranstaltung zu überlassen.
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Darf im Münchner Hofbräukeller auftreten: Die AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry.Foto: Christoph Schmidt/Archiv/dpa
Epoch Times12. Mai 2016
Der Wirt des Münchner Hofbräukellers muss der AfD seine Räume für eine Parteiveranstaltung am Freitagabend überlassen. Dies hat das Landgericht München entschieden. Grund sei der abgeschlossene Mietvertrag zwischen der Partei und dem Hofbräukeller, teilte das Gericht mit.

Der Wirt hatte die Veranstaltung mit einem Auftritt der AfD-Bundesvorsitzenden Frauke Petry mit Verweis auf den Ruf des Hofbräukellers und Sicherheitsbedenken abgesagt. Der AfD-Kreisverband München-Ost reichte daraufhin Klage gegen den Wirt ein. Dieser war am Donnerstag telefonisch zunächst nicht zu erreichen.

(dpa)

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