Gericht: Auschwitz-Buchhalter Gröning (96) muss für vier Jahre ins Gefängnis

Der ehemalige Buchhalter von Auschwitz muss für vier Jahre ins Gefängnis. Der 96-Jährige wurde der Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen für schuldig befunden.
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Der 96-jährige Oskar Gröning muss für 4 Jahre ins Gefängnis.Foto: RONNY HARTMANN/AFP/Getty Images
Epoch Times29. November 2017

Der ehemalige SS-Buchhalter Oskar Gröning muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle seine vierjährige Gefängnisstrafe wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen antreten. Das Gericht wies eine dagegen gerichtete Beschwerde des 96-Jährigen zurück, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Gröning hatte zuvor Vollstreckungsaufschub wegen Haftuntauglichkeit begehrt und war dort ebenso gescheitert wie nun vor dem OLG.

Der Gerichtssprecherin zufolge ist der Rechtsweg für Gröning damit im wesentlichen erschöpft. Eine Revison vor dem Bundesgerichtshof (BGH) sei nicht möglich. Der 96-Jährige kann aber etwa noch versuchen, seinen Haftantritt mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu verhindern.

Das OLG geht den Angaben zufolge auf Grundlage von Sachverständigengutachten davon aus, dass Gröning trotz seines hohen Alters hafttauglich ist. Es verstoße zudem nicht gegen Grundrechte des Verurteilten, ihn die Strafe antreten zu lassen.

Es sei die Pflicht des Staates, das Vertrauen der Bürger in die Funktionsfähigkeit staatlicher Institutionen zu schützen und die Gleichbehandlung aller in Strafverfahren rechtskräftig Verurteilten zu gewährleisten, so das OLG.

Gröning war Mitglied der Waffen-SS und gehörte von 1942 bis 1944 zum Verwaltungspersonal des Konzentrationslagers Auschwitz, wo er in der sogenannten Häftlingsgeldverwaltung tätig war. Die Anklage beschränkte sich auf die Zeit der sogenannten Ungarn-Aktion. Dabei sollen im Frühsommer 1944 innerhalb von knapp zwei Monaten weit mehr als 400.000 Juden aus Ungarn nach Auschwitz verschleppt und meist sofort ermordet worden sein.

Gröning sortierte das bei den Opfern gefundene Geld und leitete es nach Berlin weiter. Zudem bewachte er in einigen Fällen das Gepäck der Deportierten auf der sogenannten Rampe. Im Prozess gestand Gröning umfassend und bekundete mehrfach seine Reue.

Der Fall Gröning führte durch dessen Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) dazu, dass erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord im KZ Auschwitz höchstrichterlich bestätigt wurde. Nach lange Zeit geltender Rechtsauffassung musste NS-Verbrechern zuvor im Einzelfall nachgewiesen werden, dass sie selbst getötet hatten. (afp)



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